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Do, 11:53 Uhr
10.03.2016
Kurzarbeitergeld im Winter

Fristen nicht verpassen

Zahlreiche Unternehmen witterungsabhängiger Branchen haben auch in diesem Winter wieder Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Allein von Dezember bis Ende Januar war für rund 1.200 Arbeitnehmer bei der Nordhäuser Arbeitsagentur Kurzarbeit angezeigt worden...


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Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbaus konnten so die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter sichern. Den Arbeitnehmern sei der Arbeitsplatz erhalten geblieben und Unternehmen würden sich im Gegenzug die Personalsuche im Frühjahr ersparen, weil ihnen gut eingearbeitete Fachkräfte erhalten geblieben sind, so die Agentur für Arbeit.

Um keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen sei für Arbeitgeber wichtig, auf Vollständigkeit bei den Leistungsanträgen und die Einhaltung der Ausschlussfrist zu achten.

Antrag auf Erstattung für Monat/einzureichen spätestens bis:
12 / 201531.03.2016
01 / 201602.05.2016
02 / 201631.05.2016
03 / 201630.06.2016

Autor: red

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