eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 17:59 Uhr
16.03.2016
Bundespolitiker äußern sich

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt

B 4-Ortsumfahrung Greußen im Vordringlichen Bedarf. Sundhäuser Berge B4 und B 86 Oldisleben "nur" „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Hier die Einzelheiten


Der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme freut sich, dass die B4 Ortsumfahrung Greußen im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft ist.

„Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht. Die gute Bewertung der Maßnahme mache deutlich, welche Bedeutung die B 4 hat“, so Lemme.

Laut Lemme ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.

„Mit der guten Bewertung der B 4 Ortsumfahrung Greußen im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, zügig Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn in greifbare Nähe. Die Bürgerinnen und Bürger von Greußen können damit endlich buchstäblich aufatmen“, so Lemme abschließend.

Lemme bedauert, dass die Maßnahmen B 4 Sundhäuser Berge und die B 86 Oldisleben bisher lediglich in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft wurden.

„Die Priorisierung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan bedeutet, dass das Projekt in den kommenden Jahren bis 2030 geplant werden kann. Der Bau ist bisher jedoch erst für die Zeit nach 2030 vorgesehen. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für die B 86 und die B 4 stark machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Planungen vorangetrieben werden“, so Lemme abschließend.

Link zum Bürgerbeteiligungsverfahren ab Montag, 21.03.2016: www.bvwp2030.de

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Anzeige symplr
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

Büro Steffen-Claudio Lemme
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr