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Mi, 16:47 Uhr
23.03.2016
Neues aus dem Landratsamt

Neues aus dem Kreisausschuss

Im Kreisausschuss ging es heute um einen Antrag auf Zustimmung des Kreisausschusses zur Ausnahme für einen Einstellstopp zur Einstellung von drei Beschäftigte/r als Hausmeister/in, sowie um den Haushalt…

Landrätin Antje Hochwind (SPD) informierte, das der Landkreis das Haushaltsjahr 2015 mit einem Plus von 54.981,63 Euro abgeschlossen. Getilgt wurde dabei auch ein Soll-Fehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von 517.000 Euro. Befriedigt stellte Hochwind fest, dass damit alle Soll-Fehlbeträge aus den früheren Jahren auf Null gestellt sind.

Ein kurze Information gab es auch zum Stand des Baus des Geolifts. In den nächsten Tagen werden die Untersuchungen, u.a. mit geologischen Bohrungen, beginnen.

Der Kreisausschuss stimmte zuvor den folgenden Einstellungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgtem Stellenbesetzungsverfahren einstimmig zu:

Unbefristete Einstellung von drei Stellen als Hausmeister/in im Bereich Schulen in EG 5 und
40 Wochenarbeitsstunden

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Die jetzigen Stelleninhaber/innen scheiden krankheitsbedingt und aus Altersgründen aus. Die Nachbesetzung aller 3 Stellen macht sich somit erforderlich.

In der Diskussion wurde erläutert, dass es im Zuge der Neueinstellungen auch zu Umbesetzungen zwischen den verschiedenen Schulstandorten kam.

Aufgabenschwerpunkte:
- Regelmäßige Kontrolle des Schulgebäudes, des Schulhofes, der Turnhalle, der technischen Anlagen sowie des Mobiliars auf Ordnung, Mängel, Schäden und Sauberkeit,
- Sicherstellung der Gebäudefunktionen (Beleuchtung, Heizung usw.)
- Überwachung des Spiel- und Trainingsbetriebs der Schulen und Vereine im Sinne der Haus- und Nutzungsordnung
- Beratung der Sportler(innen) in Hinblick auf Nutzung der Sportanlagen
- Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen,
- Überprüfungen von Elektroleitungen und elektrischen Geräten,
- Überprüfung in bauaufsicht- und feuerpolizeilicher Hinsicht sowie Einhaltung der
Thüringer Versammlungsstättenverordnung,
- Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Koordination von Handwerker- und Wartungsfirmen,
- Kontrolle von extern vergebenen Wartungsarbeiten, Pflege der Außenanlagen und Durchführung des Winterdienstes

Notwendige Voraussetzungen sind:

1. Meisterabschluss und/oder eine Berufsausbildung in einem handwerklichen/technischen Beruf in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik, Metallbau oder Holzverarbeitung,

2. eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Grundkenntnisse im Umgang mit MS-Office-Anwendungen und eine den Arbeitsaufgaben entsprechende körperliche Konstitution und Leistungsfähigkeit und die Bereitschaft an Wochenenden und Abendstunden tätig zu sein, werden vorausgesetzt.

3. Freude am Umgang mit jungen Menschen, umfassendes handwerkliches Geschick, Durchsetzungsvermögen und selbständiges Arbeiten und Erfahrungen in der Bedienung haustechnischer Anlagen sind wünschenswert.

4. Besitz des Führerscheins der Klasse B.
Autor: khh

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