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Do, 18:27 Uhr
14.04.2016
Meldung aus der Wirtschaftswelt

Der Energieausweis gewinnt weiter an Bedeutung

EnEV 2014 erfordert Angabe energetischer Gebäudekennzahlen in Inseraten, neue Regelungen auch für den Aushang in öffentlichen Gebäuden. Bei Missachtungen drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Dazu eine Information der Stadtwerke Sondershausen...

Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Seitdem müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung in kommerziellen Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben gemacht werden, sofern bereits ein Energieausweis vorliegt.

Dazu gehören Informationen über die Art des ausgestellten Energieausweises, den entsprechenden Energiekennwert des Gebäudes, d.h. Endenergiebedarf oder Energieverbrauchskennwert sowie weitere Angaben. Diese variieren je nachdem, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nicht-Wohngebäude handelt. Sollte zum Zeitpunkt der Anzeige kein Energieausweis vorliegen, so muss jedoch spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Ein Nicht-Vorlegen des Energieausweises wurde bereits seit Inkrafttreten der Verordnung mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet. Dies trifft seit dem 1. Mai 2015 auch bei fehlenden Angaben in Immobilienanzeigen zu.

Stadtwerke mit Sachkompetenz


Mit der zunehmenden Komplexität des Themas, wächst der Bedarf an kompetenter Beratung und Unterstützung zum Energieausweis. Insbesondere da auch bei fehlerhaften Angaben in Energieausweisen Bußgelder drohen.

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Eine Vielzahl ausweispflichtiger Gebäude verfügt bis heute über keinen Energieausweis. Deshalb haben sich die Stadtwerke Sondershausen in Kooperation mit einem Berater und Dienstleister aufgestellt. Sie bieten die Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen an. „Die Unsicherheit beim Thema Energieausweise ist groß. Deshalb setzen wir verstärkt auf die Beratung rund um den Energieausweis“, erklärt Jana Vogler, Vertriebsleiterin der Stadtwerke Sondershausen GmbH. „Wir verzeichnen viele Anfragen von privaten und gewerblichen Vermietern. Diese werden von unserem Dienstleister zu den aktuellen gesetzlichen Verordnungen und Änderungen informiert.“

Modernisierungsempfehlungen für Vermieter und Verpächter


Der neue Energieausweis zeigt nicht nur die energetische Effizienz des Gebäudes auf, sondern gibt auch Hinweise zu Modernisierungsempfehlungen, wie etwa die Erneuerung von Fenstern oder der Heizungsanlage. So lässt sich nicht nur der energetische Bedarf oder Verbrauch des Gebäudes erkennen, sondern es werden darüber hinaus auch konkrete Hinweise zur Verbesserung der energetischen Qualität gegeben.

Antworten auf oft gestellte Fragen erhalten Interessierte auch im Internet unter
www.stadtwerke-sondershausen.de im Bereich Produkte.
Autor: khh

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