eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Di, 12:25 Uhr
28.06.2016
Landespolitiker äußern sich

Zum geplanten Bundesteilhabegesetz

Sozialministerin Werner: Bundesregierung verweigert Menschen mit Behinderungen volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu diese Meldung aus dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie...

Das geplante Bundesteilhabegesetz soll morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Vorfeld äußerte die Thüringer Sozialministerin Heike Werner (DIE LINKE) deutliche Kritik am Gesetzentwurf.

Heike Werner sagte: „Die Bundesregierung verfehlt das selbstgesteckte Ziel, Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deutlich wird dies daran, dass weiterhin ein Teil des Einkommens auf die Hilfen angerechnet werden soll und das das lange in der Diskussion stehende Teilhabegeld nun doch nicht eingeführt wird.“

Anzeige symplr (1)
Die Bundesregierung löst sich nach Auffassung von Werner nicht vom alten Verständnis der Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Die so genannte Eingliederungshilfe ist nach dem Vorbild der Fürsorge aufgestellt. Sie greift erst dann, wenn Vermögen und Einkommen der Betroffenen nicht ausreichen, um die mit einer Behinderung einhergehenden Nachteile im Alltagsleben auszugleichen.

„Damit entzieht sich der Staat seiner Aufgabe, Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrer individuellen Situation die Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten in vollem Umfang zu ermöglichen. Deshalb unterstützt Thüringen die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach einem umfassenden Nachteilsausgleich unabhängig vom Einkommen der Betroffenen“, so Werner. Ein wie auch immer gearteter Eigenbeitrag der Betroffenen relativiert nach Auffassung von Werner diesen Auftrag des Staates.

Ministerin Werner formulierte zwei Kernforderungen an die Bundesregierung. Erstens solle sie vollständig auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen verzichten. Zweitens forderte die Ministerin die Einführung eines Teilhabegeldes. Erst mit diesen beiden Schritten würden Menschen mit Behinderungen vollständig in die Lage versetzt, souverän über die Gestaltung ihres Lebens zu entscheiden.

Werner wies darauf hin, dass die Bundesregierung wohl um die Forderung der UN und der Verbände der Menschen mit Behinderungen wüsste, sich aber dennoch entschieden hätte, mit Verweis auf den Bundeshaushalt, die notwendigen Ausgaben nicht zu tätigen. „Dabei ist das Geld da, wie wir alle wissen. Die Zahl der Einkommensmillionäre steigt kontinuierlich an. Mit einer gerechten Besteuerung hoher Einkommen wäre eine deutlich sozialere Politik also durchaus möglich“, konstatiert Werner.

Außerdem bemängelt Ministerin Werner die geplante Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag den Ländern und Kommunen eine Entlastung in Aussicht gestellt. Stattdessen führt der Gesetzentwurf nun zum Gegenteil.

„Einige der geplanten Verbesserungen sind richtig. Die Thüringer Landesregierung hat von Beginn an etwa die Einführung eines Budgets für Arbeit und höhere Leistungen für Teilhabe an Bildung gefordert. Leistungsverbesserungen dürfen aber nicht einseitig von Ländern und Kommunen geschultert werden.“ Ministerin Werner forderte den Bund auf, Mehrbelastungen der Länder und Kommunen bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu beseitigen.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)