Do, 08:25 Uhr
30.06.2016
Neues aus Greußen
Im Herbst zwei Wahlen
Wie die Verwaltungsgemeinschaft Greußen meldet, stehen jetzt die voraussichtlichen Wahltermine für Trebra und Wasserthaleben fest...
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wasserthaleben; hier: Vorab-Information über den Termin einer Neuwahl
Da der zur Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wasserthaleben am 19.06.2016 Gewählte die Wahl nicht angenommen hat, hat nach § 24 Abs. 9 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung eine Neuwahl stattzufinden. Der Termin der Neuwahl wird gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 ThürKWG durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt.
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen vorbehaltlich einer verbindlich erfolgenden Festsetzung des Wahltermines durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorab zur Kenntnisnahme mit, dass der Termin der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wasserthaleben voraussichtlich auf
Sonntag, den 16.10.2016
festgesetzt werden wird. Der Termin einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird voraussichtlich auf
Sonntag, den 30.11.2016
festgesetzt werden.
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
Neuwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Trebra;hier: Vorab-Information über den Termin einer Neuwahl
Da der zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Trebra am 19.06.2016 Gewählte die Annahme der Wahl zurückgenommen hat, hat nach § 25 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung eine Neuwahl stattzufinden. Der Termin der Neuwahl wird nach der angeführten Bestimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt.
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen vorbehaltlich einer verbindlich erfolgenden Festsetzung des Wahltermines durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorab zur Kenntnisnahme mit, dass der Termin der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Trebra voraussichtlich auf
Sonntag, den 16.10.2016
festgesetzt werden wird. Der Termin einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird voraussichtlich auf
Sonntag, den 30.11.2016
festgesetzt werden.
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
Autor: khhWahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wasserthaleben; hier: Vorab-Information über den Termin einer Neuwahl
Da der zur Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wasserthaleben am 19.06.2016 Gewählte die Wahl nicht angenommen hat, hat nach § 24 Abs. 9 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung eine Neuwahl stattzufinden. Der Termin der Neuwahl wird gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 ThürKWG durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt.
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen vorbehaltlich einer verbindlich erfolgenden Festsetzung des Wahltermines durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorab zur Kenntnisnahme mit, dass der Termin der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wasserthaleben voraussichtlich auf
Sonntag, den 16.10.2016
festgesetzt werden wird. Der Termin einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird voraussichtlich auf
Sonntag, den 30.11.2016
festgesetzt werden.
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
Neuwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Trebra;hier: Vorab-Information über den Termin einer Neuwahl
Da der zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Trebra am 19.06.2016 Gewählte die Annahme der Wahl zurückgenommen hat, hat nach § 25 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung eine Neuwahl stattzufinden. Der Termin der Neuwahl wird nach der angeführten Bestimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt.
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen vorbehaltlich einer verbindlich erfolgenden Festsetzung des Wahltermines durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorab zur Kenntnisnahme mit, dass der Termin der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Trebra voraussichtlich auf
Sonntag, den 16.10.2016
festgesetzt werden wird. Der Termin einer ggf. erforderlichen Stichwahl wird voraussichtlich auf
Sonntag, den 30.11.2016
festgesetzt werden.
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
