Di, 10:17 Uhr
19.07.2016
Ein Blick in die Statistik
Vernachlässigung und Misshandlung
Im Jahr 2015 wurden den Thüringer Jugendämtern in 3.051 Fällen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt. Akkut gefährdet waren demnach 348 Kinder, betroffen waren vor allem Kinder unter drei Jahren...
Im Jahr 2015 wurden den Thüringer Jugendämtern in 3.051 Fällen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 245 Gefährdungseinschätzungen bzw. 7,4 Prozent. Darunter wurden 2015 bei 1 443 Mädchen (47,3 Prozent) Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls durchgeführt.
Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 348 akute (11,4 Prozent) und 461 latente Kindeswohlgefährdungen (15,1 Prozent) festgestellt. In 2 242 Fällen (73,5 Prozent) kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand in zwei Dritteln dieser Fälle (1 458 Verfahren) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf.
Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 588 Fällen im Rahmen der Gefährdungseinschätzung festgestellt wurden. Anzeichen für körperliche Misshandlungen gab es in 160 Fällen, Anzeichen für psychische Misshandlungen in 152 Fällen und in 40 Fällen wurden durch die Fachkräfte Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt, so der Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik, Günter Krombholz, weiter.
Mit 792 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, war rund ein Viertel (26,0 Prozent) noch keine drei Jahre alt, wobei 298 Kinder von ihnen das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei den unter Drei-Jährigen lag bei 71,8 Prozent eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter 223 Kinder unter einem Jahr. In 649 Fällen, bei denen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vorlagen, waren die Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahre. Bei 468 von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt.
Weitere 726 betroffene Kinder befanden sich im Alter von 6 bis unter 10 Jahren und 884 im Alter von 10 bis unter 18.
Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in 531 Fällen von anonymen Meldern (17,4 Prozent). Weitere 507 Initiativen (16,6 Prozent) gingen von der Polizei, dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft aus und in 327 Fällen (10,7 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn. Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII
Autor: redIm Jahr 2015 wurden den Thüringer Jugendämtern in 3.051 Fällen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 245 Gefährdungseinschätzungen bzw. 7,4 Prozent. Darunter wurden 2015 bei 1 443 Mädchen (47,3 Prozent) Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls durchgeführt.
Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 348 akute (11,4 Prozent) und 461 latente Kindeswohlgefährdungen (15,1 Prozent) festgestellt. In 2 242 Fällen (73,5 Prozent) kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand in zwei Dritteln dieser Fälle (1 458 Verfahren) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf.
Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 588 Fällen im Rahmen der Gefährdungseinschätzung festgestellt wurden. Anzeichen für körperliche Misshandlungen gab es in 160 Fällen, Anzeichen für psychische Misshandlungen in 152 Fällen und in 40 Fällen wurden durch die Fachkräfte Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt, so der Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik, Günter Krombholz, weiter.
Mit 792 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, war rund ein Viertel (26,0 Prozent) noch keine drei Jahre alt, wobei 298 Kinder von ihnen das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei den unter Drei-Jährigen lag bei 71,8 Prozent eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter 223 Kinder unter einem Jahr. In 649 Fällen, bei denen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vorlagen, waren die Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahre. Bei 468 von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt.
Weitere 726 betroffene Kinder befanden sich im Alter von 6 bis unter 10 Jahren und 884 im Alter von 10 bis unter 18.
Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in 531 Fällen von anonymen Meldern (17,4 Prozent). Weitere 507 Initiativen (16,6 Prozent) gingen von der Polizei, dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft aus und in 327 Fällen (10,7 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn. Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII