Mo, 15:15 Uhr
03.10.2016
Aus der Polizeiarbeit
Unfallträchtiger Freitag im Kyffhäuserkreis
Da hatten am Freitag vor dem langen Wochenende die Beamten der Polizeiinspektion so richtig zu tun. Gleich fünf Mal krachte es teils heftig. Hier die Einzelheiten...
Am 30.09.2016 kam es gegen 07:50 Uhr auf dem Markt in Ebeleben zu einem Unfall. Eine 36-Jährige hatte ihren VW auf dem Markt abgestellt, um bei einem Geldinstitut Geld zu holen. Ein 55-Jähriger wollte zu diesem Zeitpunkt mit seinem Dacia rückwärts ausparken und übersah dabei das Fahrzeug der Frau, so dass es zur Kollision kam.
Hierbei entstand ein geschätzter Gesamtschaden von ca. 3.000 €.
Am 30.09.2016 gegen 09:50 Uhr wollte ein 74-jähriger Opel-Fahrer von einem Supermarkt in der Hospitalstraße auf diese auffahren. Hierbei beachtete er nicht die Vorfahrt und kollidierte mit einem 77-jährigen Skoda-Fahrer. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, welcher auf ca. 3.000 € geschätzt wird. Gegen den 74-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Am 30.09.2016 gegen 18:05 Uhr kam es in Sondershausen in der Waldstraße zu einem Verkehrsunfall. Eine 67-jährige Audi-Fahrerin beachtete die Vorfahrt nicht, sodass es zur Kollision mit einer 19-jährigen Skoda-Fahrerin kam. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, welcher auf ca. 7.000 € geschätzt wird.
In Artern ereignete sich am 30.09.2016, gegen 11:15 Uhr ein Verkehrsunfall. Der Fahrer eines Pkw VW fuhr in der Sangerhäuser Straße auf Höhe des Friedhofs vom Parkplatz in den fließenden Verkehrs ein, ohne den fließenden Verkehr ausreichend zu beachten. Hierbei kam es zur seitlichen Kollision mit einem Pkw Toyota. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, in einer Gesamthöhe von ca. 6.000 Euro.
In Bad Frankenhausen ereignete sich am 30.09.2016, gegen 15:00 Uhr eine Verkehrsunfallflucht. Der Fahrer eines Pkw VW kollidierte in der Erfurter Straße mit zwei geparkten Pkw und entfernte sich anschließend zügig von der Unfallstelle. In der Folge wurden nach Rücksprache mit aufmerksamen Zeugen und der fußläufigen Rückkehr des Verursachers die Ermittlungen aufgenommen. Es stellte sich heraus, dass der Pkw des Verursachers nicht zugelassen war und er selbst unter Alkoholeinwirkung stand. Zu dem wurden die beiden Insassen seines Pkw bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Einen Führerschein besaß der 20 jährige ebenso wenig.
Autor: khhAm 30.09.2016 kam es gegen 07:50 Uhr auf dem Markt in Ebeleben zu einem Unfall. Eine 36-Jährige hatte ihren VW auf dem Markt abgestellt, um bei einem Geldinstitut Geld zu holen. Ein 55-Jähriger wollte zu diesem Zeitpunkt mit seinem Dacia rückwärts ausparken und übersah dabei das Fahrzeug der Frau, so dass es zur Kollision kam.
Hierbei entstand ein geschätzter Gesamtschaden von ca. 3.000 €.
Am 30.09.2016 gegen 09:50 Uhr wollte ein 74-jähriger Opel-Fahrer von einem Supermarkt in der Hospitalstraße auf diese auffahren. Hierbei beachtete er nicht die Vorfahrt und kollidierte mit einem 77-jährigen Skoda-Fahrer. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, welcher auf ca. 3.000 € geschätzt wird. Gegen den 74-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Am 30.09.2016 gegen 18:05 Uhr kam es in Sondershausen in der Waldstraße zu einem Verkehrsunfall. Eine 67-jährige Audi-Fahrerin beachtete die Vorfahrt nicht, sodass es zur Kollision mit einer 19-jährigen Skoda-Fahrerin kam. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, welcher auf ca. 7.000 € geschätzt wird.
In Artern ereignete sich am 30.09.2016, gegen 11:15 Uhr ein Verkehrsunfall. Der Fahrer eines Pkw VW fuhr in der Sangerhäuser Straße auf Höhe des Friedhofs vom Parkplatz in den fließenden Verkehrs ein, ohne den fließenden Verkehr ausreichend zu beachten. Hierbei kam es zur seitlichen Kollision mit einem Pkw Toyota. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, in einer Gesamthöhe von ca. 6.000 Euro.
In Bad Frankenhausen ereignete sich am 30.09.2016, gegen 15:00 Uhr eine Verkehrsunfallflucht. Der Fahrer eines Pkw VW kollidierte in der Erfurter Straße mit zwei geparkten Pkw und entfernte sich anschließend zügig von der Unfallstelle. In der Folge wurden nach Rücksprache mit aufmerksamen Zeugen und der fußläufigen Rückkehr des Verursachers die Ermittlungen aufgenommen. Es stellte sich heraus, dass der Pkw des Verursachers nicht zugelassen war und er selbst unter Alkoholeinwirkung stand. Zu dem wurden die beiden Insassen seines Pkw bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Einen Führerschein besaß der 20 jährige ebenso wenig.