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Mo, 17:42 Uhr
24.10.2016
Landespolitiker äußern sich

CDU-Fraktion zum Tag der Thüringer Verfassung

Dazu Landtagsmitglied Scherer: Werden keinen Totalumbau der Thüringer Verfassung zulassen...

Erfurt - "Thüringen hat eine gute Verfassung. Einen Totalumbau werden wir nicht zulassen." Mit diesen Worten hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, auf entsprechende Forderungen der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, Susanne Hennig-Wellsow reagiert. Die hatte anlässlich des morgigen Tags der Verfassung in Thüringen eine "deutliche Weiterentwicklung" samt Senkung des Wahlalters ab 16 Jahren und der kompletten Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts gefordert. "Wir haben der Linkskoalition mit unserem wohlüberlegten Vorschlag zur Einführung fakultativer Referenden die Hand gereicht, doch Frau Henning-Wellsow würde uns am liebsten gleich den Arm ausreißen", sagte Scherer.

Rot-Rot-Grün fahre eine völlig inkohärente Doppelstrategie, so der CDU-Justizpolitiker weiter: "Das Volksbegehren wird mit Klage bedroht und ein fakultatives Referendum soll es zur Gebietsreform nicht geben. Und doch soll nach dem Willen der LINKEN bei unserer Verfassung kein Stein auf dem anderen bleiben."

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Gerade die angedrohte Klage gegen das Volksbegehren verschärfe den Frust der Bürger über die gewählten politischen Repräsentanten, der ohnehin schon groß sei. "Wir dagegen werben für einen Mechanismus, mit dem Verdrossenheit, Wut und Populismus praktisch zur konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Handeln des Gesetzgebers genötigt werden", fasste Scherer die Zielrichtung des CDU-Vorschlags zusammen. Dieser solle den Gesetzgeber dazu anhalten, intensiver und mit offenen Ohren auf die Bürger zuzugehen, wenn umstrittene Gesetze anstehen.

Hintergrund:
Die von der Thüringer CDU-Fraktion kurz vor der diesjährigen Sommerpause gestartete parlamentarische Initiative zur Einführung fakultativer Referenden sieht vor, dass 50 000 Bürger künftig die Möglichkeit haben, innerhalb von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines Gesetzes einen Volksentscheid darüber zu verlangen. Die Zahl orientiert sich am Quorum von Bürgeranträgen und an der 5%-Hürde. Kommt es zur Volksabstimmung, kann der Landtag zusätzlich einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen und damit zeigen, dass er Wünsche und Hinweise aufnimmt.
Autor: khh

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