Do, 00:39 Uhr
27.10.2016
Neues aus Sondershausen
Städtische Hauhaltssatzung liegt zur Einsichtnahme aus
Mit der Veröffentlichung im Sondershäuser Amtsblatt erhielt die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Sondershausen in dieser Woche ihre Rechtskraft. Weitere Informationen aus der Stadtverwaltung...
Die Stadt Sondershausen ist damit ohne Haushaltssperre handlungsfähig.
Der Nachtragshaushaltsplan 2016 ist im Sondershäuser Bürgerbüro, Carl-Schroeder-Straße 9, 99706 Sondershausen, 1. Etage, vom 26. Oktober 2016 bis 12. November 2016, während der Dienststunden:
Montag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme ausgelegt und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Autor: khhDie Stadt Sondershausen ist damit ohne Haushaltssperre handlungsfähig.
Der Nachtragshaushaltsplan 2016 ist im Sondershäuser Bürgerbüro, Carl-Schroeder-Straße 9, 99706 Sondershausen, 1. Etage, vom 26. Oktober 2016 bis 12. November 2016, während der Dienststunden:
Montag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme ausgelegt und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
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