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Sa, 13:00 Uhr
29.10.2016
Service

Was ändert sich ab 1. November?

Ab November 2016 gibt es einiges zu beachten und jede Menge Papierkram! Wenn Sie beispielsweise bei der Kfz-Versicherung sparen wollen, sollten Sie sich bis Ende des Monats einen neuen Anbieter suchen. Außerdem lohnt es sich, noch schnell die Steuerklasse zu wechseln.
Sparen ist auf jeden Fall angesagt, denn an anderer Stelle werden Sie ab November zur Kasse gebeten.


Wichtig für alle, die umziehen

Ab dem 1. November 2016 müssen Vermieter ihren Mietern den Auszug nicht mehr in einer Vermieterbescheinigung bestätigen. Das auch als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnete Papier zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt müssen Vermieter dann nur noch beim Einzug eines Mieters ausstellen. Damit wird die Pflicht des Vermieters, einem Mieter beim Ein-und Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung für das Einwohnermeldeamt auszustellen, wieder eingeschränkt. Ab dem 1. November 2016 gilt sie nur noch beim Einzug eines Mieters.

Postbank verlangt Girokonto-Gebühren

Ab 1.11. bittet die Postbank Girokonto-Kunden zur Kasse. Monatlich 3,90 Euro werden fällig. Bisher war das Giro Plus Konto kostenlos, wenn monatlich mindestens 1.000 Euro eingezahlt wurden. Damit ist es jetzt vorbei. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind nur junge Erwachsene, für die das Postbank Konto 'Giro Start Direkt' angeboten wird, und Gutverdiener, die einen monatlichen Geldeingang über 3.000€ zur Verfügung haben.

Unzufrieden mit der KfZ-Versicherung? Bis zum 30.11. kündigen!

Die Kündigung muss bis Ende Novemver bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein, da die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung einen Monat zum Jahresende beträgt.

Noch schnell die Steuerklasse wechseln

Lohnerhöhung, Kinder, Krankheit oder Arbeitslosigkeit - wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert, lohnt es sich besonders, über eine Steuerklassen-Änderung nachzudenken. Wer seine Steuerklasse wechseln oder Freibeträge ändern will, muss das bis zum 30. November bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Dafür gibt es entsprechende Formulare.

Mindestlohn in der Textilindustrie steigt

Ab dem 1. November an gibt es einen Mindestlohn für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Dieser liegt in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin bei 8,75 Euro. In Westdeutschland beträgt er 8,50 Euro.

Einzug in ein Pflegeheim

Sollten Sie oder ein Angehöriger einen Platz im Pflegeheim benötigen, sollten Sie noch für dieses Jahr einen Pflegeantrag stellen und den Einzug planen. Denn ab 2017 gibt es einige Änderungen in der Pflege und die Kosten steigen.

(Quelle: rtl)
Autor: red

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