Sa, 18:35 Uhr
12.11.2016
Risikobereiche beachten
Geflügelgrippe bei Wildvögeln in Deutschland
Vorsorgliche Stallpflicht für Geflügel auch in Thüringer Risikogebieten. Auch viele Gebiete im Norden Thüringens sind betroffen bis hinein nach Sachsen-Anhalt...
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute in Erfurt über die Geflügelgrippe bei Wildvögeln in Deutschland informiert.
Aufgrund der aktuellen Verbreitung des hochpathogenen Influenzavirus vom Subtyp H5N8 (HPAI H5N8) bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Österreich, Deutschland und in der Schweiz ist nach Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen.
Diese Risikobewertung wird vom TMASGFF für den Freistaat Thüringen geteilt. Ein besonders hohes Risiko einer Ansteckung mit dem gefährlichen Virus besteht für im Freien gehaltenes Geflügel in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen.
Aus diesem Grund hat das TMASGFF hat heute die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, umgehend risikobasiert die zur Aufstallung von Geflügel (Stallpflicht) und zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlichen Vorbereitungen und Anordnungen zu treffen.
Ministerin Werner sagte: Die Stallpflicht in Risikogebieten ist eine Vorsorgemaßnahme und dient dem Schutz der Hausgeflügelbestände vor Einschleppung der Geflügelgrippe. Menschen sind durch den H5N8-Virus nicht gefährdet..
Beim aviären Influenzavirus handelt es sich um eine für Geflügel stark krankmachende Variante. Infektionen von Menschen mit diesem Subtyp sind laut Friedrich-Loeffler-Institut bislang weltweit nicht nachgewiesen worden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgefordert, den Gesundheitszustand ihrer Tiere gewissenhaft und regelmäßig zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten ist eine Tierärztin oder ein Tierarzt zu Rate zu ziehen. Außerdem werden alle Geflügelhalter aufgefordert die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Geflügelhaltungen zu überprüfen.
Auf folgende Punkte ist besonders zu achten:
- Besucherverkehr ist auf das unerlässliche Mindestmaß zu beschränken, betriebseigene Schutzkleidung ist sinnvoll, Schuhe sollten gewechselt oder gereinigt und desinfiziert werden, vor dem direkten Kontakt mit den Tieren ist eine hygienische Reinigung der Hände durchzuführen.
- Für Freilandhaltungen gilt, dass diese möglichst unattraktiv für Wildvögel gestaltet sind, d.h. dass kein Zugang für Wildvögel zu Futter und Oberflächenwasser besteht. Futter- und Einstreulager müssen effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen geschützt werden.
- Wer tote Vögel findet, sollte sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden. Um jede noch so kleine Möglichkeit einer Ansteckung des Menschen und die unabsichtliche Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, werden Spaziergänger dringend gebeten, tote Vögel nicht anzufassen. Hunde sollten in Gebieten nahe dem Wasser an der Leine geführt werden.
In Thüringen ist noch kein Fall von Geflügelgrippe entdeckt worden, auch gibt es bis jetzt noch keine Hinweise auf ein vermehrtes Sterben von Wildvögeln. Eine erhöhte Aufmerksamkeit ist jedoch unabdingbar. Es wird deshalb ein verstärktes Monitoring bei Wildvögeln erfolgen. Insbesondere die Jäger, aber auch alle Bürger, die in der Natur unterwegs sind, werden aufgefordert, verendete Vögel den zuständigen Veterinärämtern zu melden, damit die Wildvögel umgehend untersucht werden können.
Hintergrund:
In den vergangenen Tagen wurde in Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ein hochpathogenes Influenzavirus vom Subtyp H5N8 (HPAI H5N8) bei toten Wildvögeln nachgewiesen.
Vor kurzem war dies auch in Polen und Ungarn der Fall. Das Virus verursachte ein akutes Krankheitsgeschehen mit zahlreichen toten Wildvögeln. Es waren insbesondere Reiherenten, aber u.a. auch Blässhühner, Möwen, Gänse und Schwäne betroffen. Auch in Bayern, der Schweiz und Österreich werden derzeit tote Vögel untersucht. In Schleswig-Holstein besteht inzwischen der dringende Verdacht, dass sich ein Hausgeflügelbestand, bei dem alle im Freien gehaltenen Puten verendet sind, mit dem Virus infiziert hat.
Risikogebiete H5N8 aus ornithologischer Sicht – Thüringen (Rast- und Brutgebiete von wild lebenden Wasservögeln)
Schutzzone: 500 m ab Uferlinie
1 Alperstedter Ried Flachmoor SÖM
2 Auleben Teichgebiet NDH
3 Auma Teichgebiet GRZ
4 Birkungen Talsperre EIC
5 Dachwig Talsperre GTH
6 Dankmarshausen Rhäden Aue WAK
7 Bielen Kiesgruben/Tagebau NDH
8 Esperstedter Ried Flachmoor KYF
9 Gera zw. Malgera u. Mündung Unstrut Fließgewässer/Aue SÖM
10 Haselbacher See Standgewässer ABG
11 Haselbacher Teiche Teichgebiet ABG
12 Haßlebener Ried Flachmoor SÖM
13 Helma zw. Landesgrenze ST u. Mündung Unstrut Fließgewässer/Aue KYF
14 Herbslebener Teiche Kiesgruben/Tagebau UH
15 Heyda Talsperre IK
16 Ilm zw. Ossmannstedt u. Mündung Saale Fließgewässer/Aue AP
17 Ilmenau Teichgebiet IK
18 Kelbra Talsperre/Rückhaltebecken KYF
19 Kühnhausen Kiesgruben/Tagebau SÖM; EF
20 Pleißeaue Windischleuba bis Schelchwitz Fließgewässer, Aue, Teichgebiet ABG
21 Pleißeaue Windischleuba bis Landesgrenze SN Fließgewässer, Aue ABG
22 Plothen Teichgebiet SOK
23 Ratscher Talsperre/Rückhlatebecken HBN
24 Saale zw. Saaldorf u. Landesgrenze ST Fließgewässer, Aue SOK; SLF; SHK; J
25 Schömbach Talsperre ABG
26 Seebach Talsperre UH
27 Stotternheim Kiesgruben/Tagebau EF; SÖM
28 Straußfurt Talsperre/Rückhaltebecken SÖM
29 Tüngeda Talsperre UH: GTH
30 Unstrut zw. Oldisleben u. Bretleben inkl. Kiesteiche Fließgewässer, Aue, Teichgebiet KYF
31 Unstrut zw. Atern u. Roßleben inkl. Flutgkanal Fließgewässer, Aue KYF
32 Unstrut zw. Seebach u. Nägelstedt Fließgewässer, Aue UH
33 Weiße Elster zw. Wünschendorf u. Landesgrenze ST GRZ; G
34 Werra zw. Dankmarshausen u. Lauchröden Fließgewässer, Aue, Teiche WAK
35 Werra zw. Dorndorf u. Beitungen Fließgewässer, Aue, Teiche WAK
36 Werra zw. Meiningen und Vachdorf Fließgewässer, Aue, Teiche SM
37 Windischleuba Talsperre ABG
38 Zeulenroda Talsperre GRZ
Autor: khhDie Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute in Erfurt über die Geflügelgrippe bei Wildvögeln in Deutschland informiert.
Aufgrund der aktuellen Verbreitung des hochpathogenen Influenzavirus vom Subtyp H5N8 (HPAI H5N8) bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Österreich, Deutschland und in der Schweiz ist nach Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen.
Diese Risikobewertung wird vom TMASGFF für den Freistaat Thüringen geteilt. Ein besonders hohes Risiko einer Ansteckung mit dem gefährlichen Virus besteht für im Freien gehaltenes Geflügel in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen.
Aus diesem Grund hat das TMASGFF hat heute die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, umgehend risikobasiert die zur Aufstallung von Geflügel (Stallpflicht) und zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlichen Vorbereitungen und Anordnungen zu treffen.
Ministerin Werner sagte: Die Stallpflicht in Risikogebieten ist eine Vorsorgemaßnahme und dient dem Schutz der Hausgeflügelbestände vor Einschleppung der Geflügelgrippe. Menschen sind durch den H5N8-Virus nicht gefährdet..
Beim aviären Influenzavirus handelt es sich um eine für Geflügel stark krankmachende Variante. Infektionen von Menschen mit diesem Subtyp sind laut Friedrich-Loeffler-Institut bislang weltweit nicht nachgewiesen worden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgefordert, den Gesundheitszustand ihrer Tiere gewissenhaft und regelmäßig zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten ist eine Tierärztin oder ein Tierarzt zu Rate zu ziehen. Außerdem werden alle Geflügelhalter aufgefordert die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Geflügelhaltungen zu überprüfen.
Auf folgende Punkte ist besonders zu achten:
- Besucherverkehr ist auf das unerlässliche Mindestmaß zu beschränken, betriebseigene Schutzkleidung ist sinnvoll, Schuhe sollten gewechselt oder gereinigt und desinfiziert werden, vor dem direkten Kontakt mit den Tieren ist eine hygienische Reinigung der Hände durchzuführen.
- Für Freilandhaltungen gilt, dass diese möglichst unattraktiv für Wildvögel gestaltet sind, d.h. dass kein Zugang für Wildvögel zu Futter und Oberflächenwasser besteht. Futter- und Einstreulager müssen effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen geschützt werden.
- Wer tote Vögel findet, sollte sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden. Um jede noch so kleine Möglichkeit einer Ansteckung des Menschen und die unabsichtliche Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, werden Spaziergänger dringend gebeten, tote Vögel nicht anzufassen. Hunde sollten in Gebieten nahe dem Wasser an der Leine geführt werden.
In Thüringen ist noch kein Fall von Geflügelgrippe entdeckt worden, auch gibt es bis jetzt noch keine Hinweise auf ein vermehrtes Sterben von Wildvögeln. Eine erhöhte Aufmerksamkeit ist jedoch unabdingbar. Es wird deshalb ein verstärktes Monitoring bei Wildvögeln erfolgen. Insbesondere die Jäger, aber auch alle Bürger, die in der Natur unterwegs sind, werden aufgefordert, verendete Vögel den zuständigen Veterinärämtern zu melden, damit die Wildvögel umgehend untersucht werden können.
Hintergrund:
In den vergangenen Tagen wurde in Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ein hochpathogenes Influenzavirus vom Subtyp H5N8 (HPAI H5N8) bei toten Wildvögeln nachgewiesen.
Vor kurzem war dies auch in Polen und Ungarn der Fall. Das Virus verursachte ein akutes Krankheitsgeschehen mit zahlreichen toten Wildvögeln. Es waren insbesondere Reiherenten, aber u.a. auch Blässhühner, Möwen, Gänse und Schwäne betroffen. Auch in Bayern, der Schweiz und Österreich werden derzeit tote Vögel untersucht. In Schleswig-Holstein besteht inzwischen der dringende Verdacht, dass sich ein Hausgeflügelbestand, bei dem alle im Freien gehaltenen Puten verendet sind, mit dem Virus infiziert hat.
Risikogebiete H5N8 aus ornithologischer Sicht – Thüringen (Rast- und Brutgebiete von wild lebenden Wasservögeln)
Schutzzone: 500 m ab Uferlinie
1 Alperstedter Ried Flachmoor SÖM
2 Auleben Teichgebiet NDH
3 Auma Teichgebiet GRZ
4 Birkungen Talsperre EIC
5 Dachwig Talsperre GTH
6 Dankmarshausen Rhäden Aue WAK
7 Bielen Kiesgruben/Tagebau NDH
8 Esperstedter Ried Flachmoor KYF
9 Gera zw. Malgera u. Mündung Unstrut Fließgewässer/Aue SÖM
10 Haselbacher See Standgewässer ABG
11 Haselbacher Teiche Teichgebiet ABG
12 Haßlebener Ried Flachmoor SÖM
13 Helma zw. Landesgrenze ST u. Mündung Unstrut Fließgewässer/Aue KYF
14 Herbslebener Teiche Kiesgruben/Tagebau UH
15 Heyda Talsperre IK
16 Ilm zw. Ossmannstedt u. Mündung Saale Fließgewässer/Aue AP
17 Ilmenau Teichgebiet IK
18 Kelbra Talsperre/Rückhaltebecken KYF
19 Kühnhausen Kiesgruben/Tagebau SÖM; EF
20 Pleißeaue Windischleuba bis Schelchwitz Fließgewässer, Aue, Teichgebiet ABG
21 Pleißeaue Windischleuba bis Landesgrenze SN Fließgewässer, Aue ABG
22 Plothen Teichgebiet SOK
23 Ratscher Talsperre/Rückhlatebecken HBN
24 Saale zw. Saaldorf u. Landesgrenze ST Fließgewässer, Aue SOK; SLF; SHK; J
25 Schömbach Talsperre ABG
26 Seebach Talsperre UH
27 Stotternheim Kiesgruben/Tagebau EF; SÖM
28 Straußfurt Talsperre/Rückhaltebecken SÖM
29 Tüngeda Talsperre UH: GTH
30 Unstrut zw. Oldisleben u. Bretleben inkl. Kiesteiche Fließgewässer, Aue, Teichgebiet KYF
31 Unstrut zw. Atern u. Roßleben inkl. Flutgkanal Fließgewässer, Aue KYF
32 Unstrut zw. Seebach u. Nägelstedt Fließgewässer, Aue UH
33 Weiße Elster zw. Wünschendorf u. Landesgrenze ST GRZ; G
34 Werra zw. Dankmarshausen u. Lauchröden Fließgewässer, Aue, Teiche WAK
35 Werra zw. Dorndorf u. Beitungen Fließgewässer, Aue, Teiche WAK
36 Werra zw. Meiningen und Vachdorf Fließgewässer, Aue, Teiche SM
37 Windischleuba Talsperre ABG
38 Zeulenroda Talsperre GRZ
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