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So, 11:18 Uhr
13.11.2016
BGH-Urteil

Darlehensgebühr beim Bausparen fällt weg

Bausparer können aufatmen – nach aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Bausparkassen keine Darlehensgebühr mehr verlangen. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen – zusätzlich zu den Zinsen...


Während die Bausparkassen die Darlehensgebühr in Neuverträgen bereits abgeschafft haben, wird dies nun auch bei den älteren Verträgen durchgesetzt. Was bedeutet das nun für Bausparer? Rechtsanwalt Markus Mingers klärt auf:

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Bausparkassen haben nun keinen Anspruch mehr auf die in früheren Verträgen übliche Darlehensgebühr. „Bei 30.000 € wären etwa 60 € zusätzlich zu den Kreditzinsen fällig geworden. Dies kommt jedoch lediglich dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen zugute, ohne vertragliche Gegenleistung für den Kunden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen nun für unzulässig, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten“, erklärt der Rechtsexperte. „Für Bausparer bedeutet das, sie können das gezahlte Bearbeitungsentgelt zurückverlangen, solange Rückzahlungs-ansprüche noch nicht verjährt sind. Verjährt sind die Darlehen, die vor dem Jahr 2013 ausgezahlt wurden – die Frist beläuft sich also häufig auf drei Jahre. Das bedeutet, dass Kreditnehmer des Jahres 2013 noch in diesem Jahr tätig werden sollten“, rät Mingers.
Autor: red

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