eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 00:07 Uhr
23.11.2016
Landespolitiker äußern sich

Das Pflegestärkungsgesetz III

Am gestrigen Abend fand in den Räumen der DRK-Seniorentagesstätte Edmund-König-Straße in Sondershausen ein Info-Abend des DRK Kyffhäuserkreisverband e.V. Sondershausen zum Thema Pflegestärkungsgesetz III statt.

Das Thema war "Das Pflegestärkungsgesetz III-Pflegestufen werden 2017 Pflegegrade". Als Gastreferentin konnte man Ines Feierabend, Staatssekretärin vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen & Familie gewinnen. Gut 40 Gäste waren gekommen um sich zu Informieren.

Das Pflegestärkungsgesetz III (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Das Pflegestärkungsgesetz III (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

v.l.n.r.: Andreas Bork (der DRK-Seniorentagesstätte), Karl-Heinz Genzel Vorsitzender des DRK ­Kyffhäuserkreisverbandes e.V., Ines Feierabend, Marion Trute (Plegedienstleiterin beim DRK Sondershausen und Yvonne Töpfer (Leiterin DRK-Pflegeheim).

Die Begrüßung hatte Karl-Heinz Genzel übernommen. Feierabend ging zuerst auf die rechtlichen Grundlagen ein. Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2016 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, was für den Dezember (16.12.) vorgesehen ist. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Mit dem PSG III soll mehr Klarheit in den Dschungel der Pflege gebacht werden. Deshalb baucht der Bürger eine unabhängige Beratung zu den Themen, wenn es darum geht, Pflege zu Hause, oder lieber ambulante Pflege, Wohngruppe oder doch mehr Pflegeheim?

Das PSG III wird deutschlandweit rund fünf Milliarden Euro mehr kosten. Es werde mit dem PSG III Berechtigungen für Pflegegeld geben, die es bisher nicht gab und es werden keiner schlechter gestellt.
Wenn Feierabend sagte, das PSG III sei keine Voll-Kasko-Versicherung, eher eine Teil-Kasko-Versicherung.

Und in der Tat, einige Zeit später gab es den "Pferdefuß". Die Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozent angehoben werden, was ganz schön Geld zurückfließen lässt. Nichts von wegen, Vater Staat verschenkt etwas.

Hinweis und Einzelheiten zum Gesetz gibt es in der Webseite des Bundesministeriums unter www.wir-staerken-die-Pflege.de und zu den finanziellen Aussagen unter. http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/alle-leistungen-ab-2017-im-ueberblick/.

Mit dem PSG III werden dann auch Kommunen das recht haben, Pflegestützpunkte im Ort zu beantragen. Im ganzen Kyffhäuserkreis gibt es bisher drei für die Information.

Zum Thema Pflegestützpunkte soll es ein Bundesprojekt geben, bei dem auch Thüringen mitmachen wird, so Feierabend. Es soll der Musterpflegestützpunkte geben, die aber noch nicht feststehen. Im Landespflegeausschuss soll die Pflegekassen mitarbeiten dürfen.

Dann erläuterten Marion Trute und Yvonne Töpfer, was sich ändern soll, denn wennder Bundesrat ja sagt, dann soll es schon ab 1.1.2017 losgehen und dann muss klar sein was sich ändert.

Die Pflegebedürftigkeit wird neu definiert, weg vom System mit der Klassifizierung über den Zeitaufwand (8 Minuten Waschen usw.) sondern wie der Pflegebedürftige sich noch selbst helfen kann. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade werden. Die Einstufung wird über den medizinischen Dienst automatisch erfolgen und den Pflegebedürftigen bis 31.12.2106 mitgeteilt.

Und bei der Aussage, es wird keine Verschlechterungen geben, musste selbst die Staatssekretärin einräumen, dass es auch nach dem Gesetz weniger geben könnte, wie eine Zuhörerin in einem Beispiel zeigte!

Trute zeigte aber auch, dass es je nach Fall bei den Leistungen in der ambulanten Pflege ganz schön nach oben gehen kann, so von 123 Euro auf monatlich 316 Euro.

Bei der Einstufung bei Pflegeheimen wird es ein achtstufiges Modul geben, mit einer Punktbewertung.

Ganz wichtig ist aber ein Punkt:
Es wird für alle Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 keine Unterschiede mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen geben.
Das heißt: Wer aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit in einen höheren Pflegegrad wechselt, muss künftig - anders als heute - keine höhere Zuzahlung mehr leisten.

Hier wird eine Diskrepanz beseitigt die zwischen Heimen und und zu Pflegenden bestand. Die Pflegeheime waren an höheren Einstufungen interessiert, weil es von den Pflegekassen mehr Geld gibt und die Zupflegenden wollte nicht höher eingestuft werden, weil es eine höhere Zuzahlung hätte beudeutet.

In der Diskussion kam der Hinweis, es sollte darüber nachgedacht werden, nicht nur zentrale fest Pflegestützpunkte zu haben, sondern auch eine mobile Variante, die auch in die Ort fährt. Hintergrund das immer schlechter werdende Nahverkehrssystem, bei dem in Sondershausen schon nicht mehr andere Orte erreichbar sind, geschweige denn im Kreisgebiet.
Das Pflegestärkungsgesetz III (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Das Pflegestärkungsgesetz III (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Das Pflegestärkungsgesetz III (Foto: Broschüre Bundesministerium)
Das Pflegestärkungsgesetz III (Foto: Broschüre Bundesminsterium)
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)