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Mo, 18:20 Uhr
05.12.2016
Wie krank ist das denn:

Wearables mit „Gesundheitsfunktion“

Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte beteiligten sich an einer deutschlandweiten Prüf-Aktion von Fitness-Armbändern als auch Smart Watches mit Gesundheitsfunktionen, sogenannte Wearables mit Gesundheitsfunktionen. Das Prüf-Ergebnis war eindeutig: Keines der 16 getesteten Geräte erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen vollständig...


Diese scheinen zu einer gesunden Lebensweise zu motivieren und die Bewegung im Alltag zu fördern. So können die Wearables zum Beispiel Schritte zählen, zurückgelegte Kilometer messen und verbrauchte Kalorien erfassen.

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Man könnte meinen, sie können auch den Arzt ersetzen: Die geprüften Geräte können die Herzfrequenz überwachen, über Sensoren die Körpertemperatur auf der Haut bestimmen und informieren über den Schlafrhythmus. Diese Angaben dienen immer mehr aber auch Krankenkassen, Unternehmen der Versicherungs- und der Gesundheitsbranche.

Daher lohnte es aus datenschutzrechtlicher Sicht, die Geräte genauer unter die Lupe zu nehmen: Datenschutzmängel finden sich zurzeit in allen nur denkbaren Varianten: keine Transparenz, fehlende Nachvollziehbarkeit, unzureichende informierte Einwilligung! Datenschutzerklärungen sind häufig zu pauschal und nicht nachvollziehbar. Wer Wearables mit Gesundheitsfunktionen nutzt, sieht sich oftmals zahlreichen Firmen gegenüber, die die Nutzer-Daten erhalten können.

Offen bleibt zumeist, wer für was zuständig ist und was mit den Daten zu welchen Zwecken bei wem passiert und wie lange die Daten gespeichert werden. Widerspruchsmöglichkeiten sind in der Regel nicht vorgesehen. Viele Geräte und Apps bieten dem Nutzer keine Möglichkeit, Daten selbst und vollständig zu löschen. Infolge der Zusammenführung der teilweise besonders schützenswerten Angaben kann ein präzises Profil des Tagesablaufs und ggf. des Gesundheitszustands eines Nutzers generiert werden.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse: „Die Kunden müssen wissen, dass eine datenschutzgerechte Nutzung der meisten Wearables mit Gesundheitsfunktionen derzeit kaum möglich ist. Wegen der fehlenden Löschfunktion bei vielen Geräten birgt insbesondere auch ein Verlust oder Weiterverkauf von Wearables ein hohes Risiko."
Autor: red

Kommentare
Herr Taft
06.12.2016, 06.27 Uhr
Risiko
Ich überlege gerade, welcher Schaden mir entstehen kann, wenn jemand anderes erfährt, welche Herzfrequenz ich habe, oder wieviel Schritte ich gegangen bin...

Datenschutz ist wichtig, aber kann man es nicht auch etwas übertreiben ?
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