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Sa, 09:00 Uhr
04.02.2017
TÜV-Tipps

Steinschlag sofort reparieren lassen

Mit dem Tauwetter erhöht sich wieder die Gefahr von Steinschlägen. Splittreste auf dem Asphalt werden durch das Reifenprofil aufgenommen und wirken wie kleine Geschosse auf den Nachfolgeverkehr. Sie sind daher bei Autofahrern nicht sonderlich beliebt. Verursachen sie doch schnell unschöne Lackschäden oder beschädigen die Frontscheibe...

Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät bei Steinschlag, die Reparatur nicht auf die lange Bank zu schieben.

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Steinschläge in der Windschutzscheibe sind nicht nur ein lästiges und teures Übel, sie können auch zu einem ernstzunehmenden Sicherheitsfaktor werden. Die Stabilität der Frontscheibe wird bei einem Steinschlag arg beeinträchtigt. Risse beziehungsweise Sprünge können die Folge sein. Achmed Leser empfiehlt, bei Steinschlag sofort zu reagieren. „Aufgrund der feinen Mikrorisse an der Einschlagstelle kann es bei Dunkelheit zu Blendeffekten durch den Gegenverkehr kommen. Ein derartiges Unfallrisiko kann jeder Fahrzeughalter selbst vermeiden, indem er möglichst schnell in die nächste Fachwerkstatt fährt“, so Unfallexperte Achmed Leser.

Ob eine Reparatur möglich ist, hängt von der Lage des Steinschlags sowie von der Größe und Ausprägung ab. Einschläge, die im Durchmesser größer als eine 2-Euro-Münze sind oder sich im Sichtfeld des Fahrers befinden, sind nicht reparabel. Die Scheibe muss dann unbedingt getauscht werden. Auch bei fühlbaren Kratzern und Sprüngen in der Scheibe kommt nur noch ein Austausch in Frage. Die Gefahr, dass der Sprung weiter reißt, ist recht hoch. Wechselnde Temperaturen tun da ihr Übriges. „Derartige Beschädigungen hätten bei der Hauptuntersuchung das Aus zur Folge. Für eine rasche Schadenbehebung spricht zudem, dass mit fortschreitender Zeit sich Schmutz in den mikrofeinen Rissen ablagert und dann eine Reparatur möglicherweise nicht mehr durchgeführt werden kann“, erläutert Leser. In der Regel werden Glasschäden von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Ein Steinschlag im Lack sollte ebenfalls genauestens inspiziert werden. „Ist ein Steinschlag besonders tief, ist also bereits die unterste Lackschicht beziehungsweise die Grundierung in Mitleidenschaft gezogen, sollte dieser möglichst schnell versiegelt werden“, so Leser. Feuchtigkeit kann ansonsten schnell zu Korrosion führen. Einen Schaden durch Steinschlag gegenüber der gegnerischen Versicherung des vorausfahrenden Fahrzeugs geltend zu machen, erweist sich in der Rechtsprechung meistens als schwierig. „In aller Regel bleibt der Betroffene auf seinen Kosten sitzen. Ein aufgewirbelter Stein wird als ein unabwendbares Ereignis betrachtet, für das der Vorausfahrende nicht haftbar gemacht werden kann“, erklärt Schaden- und Wertgutachter Achmed Leser.
Autor: red

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