Sa, 15:09 Uhr
11.02.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN
Nicht gleich hinter Schloss und Riegel
Henning Horstmeier ist alles andere als ein Richter Gnadenlos. Das ganze Gegenteil eines Ronald Barnabas Schill. Der war 1993 Richter am Amtsgericht in Hamburg geworden. Wegen einiger Urteile mit hohem Strafmaß erhielt er von der Hamburger Boulevardpresse den Namen Richter Gnadenlos. Später ging er in die Politik, war jahrelang in den Medien präsent, auch wegen etlicher Eklats...
Der Nordhäuser Amtsrichter Horstmeier setzt nicht auf harte Urteile. Es baut gern Brücken, ist einfühlsam, will das Gute im Menschen fördern. Schon sein Auftritt ist irgendwie beruhigend: Ruhe ausstrahlend, kein Angst einflößender stechender Blick, kein schneidendes Wort, hingegen konsequent zukunftsweisende. Das erlebte dieser Tage auch Sascha D. aus der Gemeinde G., der mit der jungen Anwältin Hagen erschienen war.
Der Mann, Konstruktionsmechaniker, ist kein unbeschriebenes Blatt. Immerhin brachte er es auf 14 Voreintragungen mit zwölf Vorstrafen. Schon 2009 begann das Sündenregister. Unfallflucht, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Besitz von Betäubungsmitteln.
Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls war er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei der Firma Hempowicz ließ man Gasflaschen mitgehen. Bisher nur Geldstrafen für alle Vergehen. Das Gericht hegte die Hoffnung, Sascha D. werde Lehren ziehen.
Jetzt wieder eine, sagen wir, unüberlegte Handlung. Leistungen von mehreren hundert Euro habe er sich unrechtsmäßig erschlichen, machte man ihm zum Vorwurfe. Den Betrag zahlt er jetzt an das Jobcenter ab. 40 Euro im Monat. Er hat eine berufliche Veränderung nicht rechtzeitig mitgeteilt. Vor Gericht war er allerdings der Meinung, die Veränderungsmitteilung, wie es Amtsdeutsch heißt, beim Jobcenter frühzeitig abgegeben zu haben.
Seine Bewährungshelferin bescheinigte dem Angeklagten eine positive Sozialprognose. Sie sieht ihn auf einem guten Weg. In einer Suchtklinik findet er Hilfe. Vor Gericht, so der Eindruck, zeigte er offenherzig Reue, beteuerte, endgültig zur Vernunft gekommen zu sein.
Wie sollte Amtsrichter Horstmeier urteilen? Mit einer harten Strafe seinen, wie wiederholt zu hören war, guten Weg unterbrechen? Der Richter ließ Milde walten. Das Verfahren wurde eingestellt. Das wird besonders Saschas Eltern freuen, bei denen sein zehnjähriges Kind wohnt.
Zwei Jahre ohne Bewährung im Falle erneuter Straffälligkeit. Sascha D. sollte diese Chance nutzen, sie mit beiden Händen packen, es seinem Kind ersparen, später einmal im Knast zu landen.
Ein Richter Ronald Schill hätte wohl anders geurteilt, den Mann gleich hinter Schloss und Riegel gebracht.
Friedbert Specht
Autor: redDer Nordhäuser Amtsrichter Horstmeier setzt nicht auf harte Urteile. Es baut gern Brücken, ist einfühlsam, will das Gute im Menschen fördern. Schon sein Auftritt ist irgendwie beruhigend: Ruhe ausstrahlend, kein Angst einflößender stechender Blick, kein schneidendes Wort, hingegen konsequent zukunftsweisende. Das erlebte dieser Tage auch Sascha D. aus der Gemeinde G., der mit der jungen Anwältin Hagen erschienen war.
Der Mann, Konstruktionsmechaniker, ist kein unbeschriebenes Blatt. Immerhin brachte er es auf 14 Voreintragungen mit zwölf Vorstrafen. Schon 2009 begann das Sündenregister. Unfallflucht, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Besitz von Betäubungsmitteln.
Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls war er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei der Firma Hempowicz ließ man Gasflaschen mitgehen. Bisher nur Geldstrafen für alle Vergehen. Das Gericht hegte die Hoffnung, Sascha D. werde Lehren ziehen.
Jetzt wieder eine, sagen wir, unüberlegte Handlung. Leistungen von mehreren hundert Euro habe er sich unrechtsmäßig erschlichen, machte man ihm zum Vorwurfe. Den Betrag zahlt er jetzt an das Jobcenter ab. 40 Euro im Monat. Er hat eine berufliche Veränderung nicht rechtzeitig mitgeteilt. Vor Gericht war er allerdings der Meinung, die Veränderungsmitteilung, wie es Amtsdeutsch heißt, beim Jobcenter frühzeitig abgegeben zu haben.
Seine Bewährungshelferin bescheinigte dem Angeklagten eine positive Sozialprognose. Sie sieht ihn auf einem guten Weg. In einer Suchtklinik findet er Hilfe. Vor Gericht, so der Eindruck, zeigte er offenherzig Reue, beteuerte, endgültig zur Vernunft gekommen zu sein.
Wie sollte Amtsrichter Horstmeier urteilen? Mit einer harten Strafe seinen, wie wiederholt zu hören war, guten Weg unterbrechen? Der Richter ließ Milde walten. Das Verfahren wurde eingestellt. Das wird besonders Saschas Eltern freuen, bei denen sein zehnjähriges Kind wohnt.
Zwei Jahre ohne Bewährung im Falle erneuter Straffälligkeit. Sascha D. sollte diese Chance nutzen, sie mit beiden Händen packen, es seinem Kind ersparen, später einmal im Knast zu landen.
Ein Richter Ronald Schill hätte wohl anders geurteilt, den Mann gleich hinter Schloss und Riegel gebracht.
Friedbert Specht