Mi, 20:18 Uhr
15.02.2017
Meldungen aus dem Landratsamt
Vorschlag für Kreisbrandmeister
Im Kreisausschuss ging es heute um die Ernennung zum Kreisbrandmeister bzw. die Abberufung eines Kreisbrandmeisters...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBL. S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBL. S. 159), Herrn Matthias Lippold mit Wirkung vom 01.03.2017 zum Kreisbrandmeister zu ernennen. Gleichzeitig werden Herr Jürgen Hofmann und Herr Frank Blumhagen als Kreisbrandmeister aus Altersgründen abberufen.
Aus der Begründung von Landrätin, Antje Hochwind (SPD)
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Jürgen Hofmann hatte diese Funktion bisher im Bereich Heldrungen und Herr Frank Blumhagen im Bereich Artern übernommen. Beide scheiden aus Altersgründen aus.
Als Nachfolger wurde durch den Kreisbrandinspektor Herr Matthias Lippold für den Bereich Heldrungen vorgeschlagen. Er besitzt die erforderliche Qualifikation zum
Verbandsführer und wird von der Mehrheit der Feuerwehren des Bereiches Heldrungen unterstützt. Er ist derzeit schon als Stadtbrandmeister in der FF Heldrungen
und als Fachberater für die Tunnelbrandbekämpfung ehrenamtlich tätig.
Für den Bereich Artern steht zurzeit kein Kamerad als Nachfolger für die Funktion
als Kreisbrandmeister zur Verfügung, der die erforderliche Qualifikation als Verbandsführer besitzt und von den meisten Feuerwehren unterstützt wird.
Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBL. S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBL. S. 159), Herrn Matthias Lippold mit Wirkung vom 01.03.2017 zum Kreisbrandmeister zu ernennen. Gleichzeitig werden Herr Jürgen Hofmann und Herr Frank Blumhagen als Kreisbrandmeister aus Altersgründen abberufen.
Aus der Begründung von Landrätin, Antje Hochwind (SPD)
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Jürgen Hofmann hatte diese Funktion bisher im Bereich Heldrungen und Herr Frank Blumhagen im Bereich Artern übernommen. Beide scheiden aus Altersgründen aus.
Als Nachfolger wurde durch den Kreisbrandinspektor Herr Matthias Lippold für den Bereich Heldrungen vorgeschlagen. Er besitzt die erforderliche Qualifikation zum
Verbandsführer und wird von der Mehrheit der Feuerwehren des Bereiches Heldrungen unterstützt. Er ist derzeit schon als Stadtbrandmeister in der FF Heldrungen
und als Fachberater für die Tunnelbrandbekämpfung ehrenamtlich tätig.
Für den Bereich Artern steht zurzeit kein Kamerad als Nachfolger für die Funktion
als Kreisbrandmeister zur Verfügung, der die erforderliche Qualifikation als Verbandsführer besitzt und von den meisten Feuerwehren unterstützt wird.
Diskussionen gab es nicht.
