eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 05:00 Uhr
03.03.2017
CDU-Fraktion reicht Klage gegen Verwaltungsreform ein

Gegen elementare Verfassungsgrundsätze verstoßen

„Wie schon das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform, verstößt auch das Grundsätzegesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform in eklatanter Weise gegen elementare verfassungsrechtliche Grundsätze.“ Mit diesen Worten hat der Vorsitzende der Landtags-CDU, Mike Mohring, die jetzt beim Verfassungsgerichtshof in Weimar eingereichte Klage seiner Fraktion gegen das ThürGFVG begründet...


Die CDU-Fraktion wird in dem Normenkontrollverfahren erneut vom renommierten Osnabrücker Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Jörn Ipsen vertreten. „Die rot-rot-grüne Landesregierung hat wieder einmal auf erschreckende Weise bewiesen, dass sie weder über Kompetenzen, noch über konkrete Vorstellungen in Sachen Verwaltung verfügt“, so der Fraktionschef.

Anzeige symplr
Nach Auffassung von Mohring lassen sich aus dem im Dezember 2016 eilig auf den Weg gebrachten Gesetz keinerlei Maßstäbe oder Regeln für Gebietsstrukturen ableiten. Auch greife die Landesregierung erneut in die kommunale Selbstverwaltung ein. „Das Gesetz steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen. Diese tatsächliche und rechtliche Verbindung beider Gesetze macht eine Klage auch gegen das ThürGFVG nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich, um die Verfassungswidrigkeit des gesamten Reformvorhabens der Landesregierung gerichtlich feststellen zu lassen“, machte Mohring deutlich.

Neben einem Verstoß gegen die in Artikel 91 der Thüringer Verfassung verankerte kommunale Selbstverwaltungsgarantie sieht die CDU-Fraktion im ThürGFVG auch einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Bestimmtheit von Gesetzen. Dieser Grundsatz ist eine Ausprägung des im Grundgesetz garantierten Rechtsstaatsprinzips.

Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten dies bereits Anfang November 2016 in der mündlichen Anhörung zum ThürGFVG moniert. Zahlreiche Anzuhörende hatten bei dieser Gelegenheit zum Teil massive Kritik an dem Gesetz geäußert. So hatte der Thüringer Rechnungshof angemahnt, dass die Funktional- und Verwaltungsreform aus einer Aufgabenkritik heraus entwickelt werden müsse – ein Hinweis, den die Landesregierung nach Kräften ignoriert. „Erneut fehlt, genau wie bei der Gebietsreform, eine Kostenfolgenabschätzung. Und erneut hat die Landesregierung die Fragen der kommunalen Spitzenverbände und der Opposition absolut unzulänglich beantwortet. Das Grundsätzegesetz ist, wie der Landkreistag zu Recht angemerkt hat, nicht mehr als eine Hülse ohne vollziehbaren und aussagekräftigen Inhalt“, erklärte der Fraktionsvorsitzende.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr