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Mi, 16:36 Uhr
08.03.2017
Bundespolitiker äußern sich

Sanierung kommunaler Einrichtungen

100 Millionen Euro für Sanierung kommunaler Einrichtungen - das Sportzentrum „Am Göldner“ in Sondershausen profitiert mit 3,948 Millionen Euro, Hier eine Meldung dazu von CDU-Bundestagsmitglied Johannes Selle...

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Sanierung von kommunalen Einrichtungen wie Sporthallen, Kindergärten oder Schwimmbädern freigegeben. Hierzu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Selle.

„Eine leistungsfähige und zukunftsfähige soziale Infrastruktur mit vielfältigen Sport- und Kulturangeboten ist eine wesentliche Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander in unseren Kommunen. Ich freue mich deshalb sehr, dass das Sportzentrum „Am Göldner“ in Sondershausen im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur in Höhe von 3,948 Millionen Euro gefördert wird.“

Hintergrund:

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro dienen der Finanzierung von bereits eingereichten, förderfähigen Anträgen, die bislang nicht berücksichtigt werden konnten. Aus diesem Grund erfolgte auch kein erneuter Förderaufruf.

Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte:

- Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen) sowie

- Jugend- und Kultureinrichtungen.

Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier bzw. der Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten. Die Förderquote liegt in der Regel bei 45 Prozent, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune bei 90 Prozent. Gefördert wird die Sanierung sowie in bestimmten Fällen auch der Ersatzneubau sozialer Gebäude; energetische Maßnahmen sind dabei eingeschlossen. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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