Mi, 20:29 Uhr
07.06.2017
Keine Mehrheit für DRK-Betreiberkonzept
Geplante Umstrukturierung der Krankenhäuser im Kyffhäuserkreis
Im Kreistag ging es heute um die geplante Umstrukturierung der Krankenhäuser im Kyffhäuserkreis. Und es war spannend mit sehr langer Diskussion und neuen Abstimmungsverhalten bei den Fraktionen...
Und so lautete der Beschlussvorschlag der Landrätin:
1. Zur Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes der Krankenhausgesellschaft in Bad Frankenhausen und in Sondershausen haben Vertreter der DRK gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH und Beauftragte des Kyffhäuserkreises ein gemeinsames Medizinkonzept auf Wunsch des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erarbeitet. Dieses wurde laut Mitteilung des Ministeriums von den Krankenkassen abgelehnt.
2. Im Rahmen des Kompromissvorschlages sollte die regionale medizinische Versorgung (früher Grund- und Regelversorgung) für die Bürger des Kyffhäuserkreises an den Standorten in Bad Frankenhausen und Sondershausen sichergestellt werden. Der Kompromissvorschlag ist als Anlage beigefügt. Weiterführende Reduzierungen dieses Kompromissvorschlages und somit des medizinischen Angebotes in den Krankenhäusern werden nicht akzeptiert. Demzufolge wird das ursprüngliche Medizinkonzept zur Umstrukturierung des Krankenhausträgers abgelehnt. Es widerspricht dem 7. Thüringer Krankenhausplan, der seit 01.01.2017 in Kraft ist und eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 hat.
3. Der Betriebsübernahmevertrag zwischen dem Landkreis Artern und dem DRK Landesverband Thüringen e.V. sieht im § 4 einen Anspruch auf Rückübertragung des Krankenhauses in Bad Frankenhausen an den Landkreis im Fall der Betriebseinstellung und damit Beendigung des Krankenhausbetriebes bzw. im Falle grober Vertragsverstöße, z.B. die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer wohnortnahen medizinischen stationären Grundversorgung vor. Die Landrätin wurde gemäß Empfehlung der Arbeitsgruppe Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Kyffhäuserkreis beauftragt, in einem juristischen Gutachten überprüfen zu lassen, ob und unter welchen Bedingungen eine unentgeltliche Rückübertragung gemäß § 4 o.g. Vertrages durch den Kyffhäuserkreis gefordert werden kann. Zur Geltendmachung einer eventuellen Rückübertragung, ist ein weiterer Kreistagsbeschluss erforderlich.
Kompromissvorschlag
Medizinkonzept
In Kurzform gebracht: Mit dem heutigen Beschluss will der Kreistag durchsetzen, dass in Bad Frankenhausen neben dem Zentrum für Geriatrie auch eine größere innere Abteilung für die Regel- und Notfallversorgung (50 Betten) verbleibt, während die DRK Krankenhausgesellschaft eine reine geriatrische Klinik werden will mit verbleibenden 10 Notfallbetten und einer ambulanten Versorgung
Der Beschluss:
Der Beschlussvorlage stimmten 24 Kreistagsmitglieder zu, 13 lehnten sie ab und keiner enthielt sich der Stimme.
Für den Beschlussentwurf stimmten im Wesentlichen die Fraktionen SPD/Grüne (Babett Pfefferlein (Grüne) allerdings stimmte dagegen. Für die Durchsetzung des DRK Krankenhauskonzept stimmte weitgehend die Fraktion die Linke.
Von der fast eineinhalbstündigen Diskussion wird kn noch berichten.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser ist gemäß § 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes eine öffentliche Aufgabe des Landes und der Landkreise.
Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH ist Träger von drei Thüringer Krankenhäusern in Sondershausen, Bad Frankenhausen und Sömmerda und vollzieht so in enger Abstimmung die gemeinsamen Aufgaben des Landes und der Landkreise.
Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in unserer Region müssen die Krankenhäuser auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht verstärkt zusammenarbeiten um weitere Spezialisierungen vorzunehmen und um Synergien gemeinsam zu erschließen.
Die erforderlichen Anpassungs- und Umwandlungsprozesse sollen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel im Rahmen eines Krankenhausstrukturfonds unterstützt werden, umso notwendige Transaktionskosten zumindest teilweise zu kompensieren.
Unter Leitung der DRK- Krankenhausgesellschaft wurde unter Einbeziehung der Krankenkassen, des Verbandes der Ersatzkassen, des Betriebsrates und zeitweilig auch des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit eine Projektgruppe gebildet, um über die Umstrukturierung der Krankenhäuser und damit über die Verwendung der Krankenhausstrukturfondsmittel zu beraten.
Mehrfach forderten die Vertreter des Kyffhäuserkreises in dieser Arbeitsgruppe die weitere Absicherung der regionalen Versorgung (Grund- und Regelversorgung) im Rahmen der Daseinsvorsorge für alle Bürger des Kyffhäuserkreises.
Der Kreisausschuss des Kreistages des Kyffhäuserkreises hat auf seiner Sitzung am 15.03.2017 die Bildung einer zeitweiligen Arbeitsgruppe mit dem Ziel beschlossen, die notwendige Umstrukturierungsprozesse zu begleiten und im Rahmen aufzunehmender bilateraler Verhandlungen mit der DRK-Krankenhausgesellschaft Kompromissvorschläge zu bewerten.
Die Beauftragten der DRK-Krankenhausgesellschaft und des Kyffhäuserkreises erarbeiteten beigefügten Kompromissvorschlag. Weitere Reduzierungen werden keinesfalls akzeptiert.
Unabhängig davon wird juristisch überprüft, unter welchen Umständen eine Betriebseinstellung und damit Beendigung des Krankenhausbetriebes vorliegt, bzw. ein grober Vertragsverstoß, z.B. gegen die vertragliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer wohnortnahen medizinischen stationären Grundversorgung, um so genaue Bedingungen für eine mögliche Rückübertragung an den Landkreis definieren zu können.
Eines ist allerdings klar, auch mit diesem Beschluss ist noch keine Entscheidung gefallen, wie die Krankenhäuser in Bad Frankenhausen und Sondershausen betrieben werden.
Autor: khhUnd so lautete der Beschlussvorschlag der Landrätin:
1. Zur Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes der Krankenhausgesellschaft in Bad Frankenhausen und in Sondershausen haben Vertreter der DRK gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH und Beauftragte des Kyffhäuserkreises ein gemeinsames Medizinkonzept auf Wunsch des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erarbeitet. Dieses wurde laut Mitteilung des Ministeriums von den Krankenkassen abgelehnt.
2. Im Rahmen des Kompromissvorschlages sollte die regionale medizinische Versorgung (früher Grund- und Regelversorgung) für die Bürger des Kyffhäuserkreises an den Standorten in Bad Frankenhausen und Sondershausen sichergestellt werden. Der Kompromissvorschlag ist als Anlage beigefügt. Weiterführende Reduzierungen dieses Kompromissvorschlages und somit des medizinischen Angebotes in den Krankenhäusern werden nicht akzeptiert. Demzufolge wird das ursprüngliche Medizinkonzept zur Umstrukturierung des Krankenhausträgers abgelehnt. Es widerspricht dem 7. Thüringer Krankenhausplan, der seit 01.01.2017 in Kraft ist und eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 hat.
3. Der Betriebsübernahmevertrag zwischen dem Landkreis Artern und dem DRK Landesverband Thüringen e.V. sieht im § 4 einen Anspruch auf Rückübertragung des Krankenhauses in Bad Frankenhausen an den Landkreis im Fall der Betriebseinstellung und damit Beendigung des Krankenhausbetriebes bzw. im Falle grober Vertragsverstöße, z.B. die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer wohnortnahen medizinischen stationären Grundversorgung vor. Die Landrätin wurde gemäß Empfehlung der Arbeitsgruppe Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Kyffhäuserkreis beauftragt, in einem juristischen Gutachten überprüfen zu lassen, ob und unter welchen Bedingungen eine unentgeltliche Rückübertragung gemäß § 4 o.g. Vertrages durch den Kyffhäuserkreis gefordert werden kann. Zur Geltendmachung einer eventuellen Rückübertragung, ist ein weiterer Kreistagsbeschluss erforderlich.
Kompromissvorschlag
Medizinkonzept
In Kurzform gebracht: Mit dem heutigen Beschluss will der Kreistag durchsetzen, dass in Bad Frankenhausen neben dem Zentrum für Geriatrie auch eine größere innere Abteilung für die Regel- und Notfallversorgung (50 Betten) verbleibt, während die DRK Krankenhausgesellschaft eine reine geriatrische Klinik werden will mit verbleibenden 10 Notfallbetten und einer ambulanten Versorgung
Der Beschluss:
Der Beschlussvorlage stimmten 24 Kreistagsmitglieder zu, 13 lehnten sie ab und keiner enthielt sich der Stimme.
Für den Beschlussentwurf stimmten im Wesentlichen die Fraktionen SPD/Grüne (Babett Pfefferlein (Grüne) allerdings stimmte dagegen. Für die Durchsetzung des DRK Krankenhauskonzept stimmte weitgehend die Fraktion die Linke.
Von der fast eineinhalbstündigen Diskussion wird kn noch berichten.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):
Die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser ist gemäß § 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes eine öffentliche Aufgabe des Landes und der Landkreise.
Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH ist Träger von drei Thüringer Krankenhäusern in Sondershausen, Bad Frankenhausen und Sömmerda und vollzieht so in enger Abstimmung die gemeinsamen Aufgaben des Landes und der Landkreise.
Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in unserer Region müssen die Krankenhäuser auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht verstärkt zusammenarbeiten um weitere Spezialisierungen vorzunehmen und um Synergien gemeinsam zu erschließen.
Die erforderlichen Anpassungs- und Umwandlungsprozesse sollen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel im Rahmen eines Krankenhausstrukturfonds unterstützt werden, umso notwendige Transaktionskosten zumindest teilweise zu kompensieren.
Unter Leitung der DRK- Krankenhausgesellschaft wurde unter Einbeziehung der Krankenkassen, des Verbandes der Ersatzkassen, des Betriebsrates und zeitweilig auch des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit eine Projektgruppe gebildet, um über die Umstrukturierung der Krankenhäuser und damit über die Verwendung der Krankenhausstrukturfondsmittel zu beraten.
Mehrfach forderten die Vertreter des Kyffhäuserkreises in dieser Arbeitsgruppe die weitere Absicherung der regionalen Versorgung (Grund- und Regelversorgung) im Rahmen der Daseinsvorsorge für alle Bürger des Kyffhäuserkreises.
Der Kreisausschuss des Kreistages des Kyffhäuserkreises hat auf seiner Sitzung am 15.03.2017 die Bildung einer zeitweiligen Arbeitsgruppe mit dem Ziel beschlossen, die notwendige Umstrukturierungsprozesse zu begleiten und im Rahmen aufzunehmender bilateraler Verhandlungen mit der DRK-Krankenhausgesellschaft Kompromissvorschläge zu bewerten.
Die Beauftragten der DRK-Krankenhausgesellschaft und des Kyffhäuserkreises erarbeiteten beigefügten Kompromissvorschlag. Weitere Reduzierungen werden keinesfalls akzeptiert.
Unabhängig davon wird juristisch überprüft, unter welchen Umständen eine Betriebseinstellung und damit Beendigung des Krankenhausbetriebes vorliegt, bzw. ein grober Vertragsverstoß, z.B. gegen die vertragliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer wohnortnahen medizinischen stationären Grundversorgung, um so genaue Bedingungen für eine mögliche Rückübertragung an den Landkreis definieren zu können.
Eines ist allerdings klar, auch mit diesem Beschluss ist noch keine Entscheidung gefallen, wie die Krankenhäuser in Bad Frankenhausen und Sondershausen betrieben werden.




