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Do, 20:02 Uhr
29.06.2017
Drohnenverordnung:

Keine Peepshow mehr mit Drohnen!

Mittlerweile ist es auch in Thüringen für viele Privatpersonen ein beliebtes Hobby: das Steuern einer Drohne mit Kamerafunktion. Aber Vorsicht: sobald mit der Kamera z. B. Menschen gefilmt und damit personenbezogene Daten erhoben werden, müssen das Recht am eigenen Bild und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden, so der Datenschutzbeauftragte in einer Meldung mit weiteren Tipps...

„Mit der Kamera einer Drohne darf grundsätzlich niemand gegen seinen Willen gefilmt werden.“, so der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Dr. Lutz Hasse. Daher begrüßt Dr. Hasse ausdrücklich diesbezügliche Regelungen in der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017. Bereits im April 2017 sind weite Teile der Verordnung in Kraft getreten.

„Im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre begrüße ich es sehr, dass die Drohnenverordnung ein Betriebsverbot von Kameradrohnen über Wohngrundstücken ohne Zustimmung der Bewohner ausdrücklich festschreibt.“ so Dr. Hasse.

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Darüber hinaus müssen alle Drohnen, ab einem Gewicht von 250 g ab 1. Oktober 2017 mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen werden (Kennzeichnungspflicht). Für den Betrieb von Drohnen ab 2 kg Gewicht ist dann zudem ein behördlich ausgestellter und anerkannter Kenntnisnachweis erforderlich.


„In einigen öffentlichen Bereichen wie in der Land- und Forstwirtschaft oder zur Gefahrenabwehr im Sicherheitsbereich durch Feuerwehr und Polizei ist die Drohnennutzung mit ihren optischen und akustischen Möglichkeiten zweifellos sinnvoll. Im privaten Bereich ist die Drohnennutzung eher ein technisches Hobby, das der Gesetzgeber nicht gänzlich verbieten kann; er steht hier jedoch in der Pflicht, den datenschutzgerechten Einsatz gesetzlich zu regeln und so zu verhindern, dass der Garten des Nachbarn oder der FKK-Bereich am See plötzlich als Peep-Show bei youtube zu finden sind. Insofern sind die neuen Regelungen der Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Schritt in die richtige Richtung.“, so Hasse abschließend.
Autor: khh

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