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Do, 14:50 Uhr
02.11.2017

Die Akten im Jobcenter Kyffhäuserkreis werden elektronisch

Weniger Papier, mehr Service - das Jobcenter Kyffhäuserkreis führt ab 13. November die elektronische Akte ein. Dazu erreichte kn diese Meldung...

Alle Dokumente und Schreiben, die von den Bürgerinnen und Bürgern beim Jobcenter in Sondershausen oder Artern auf dem Postweg eingehen oder abgegeben werden, werden „fotografiert“ (gescannt) und in einer elektronischen Akte (eAkte) gespeichert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde können so besser und schneller Auskunft geben, da die Akten jederzeit auf dem Bildschirm verfügbar sind.

Mehrere Fachbereiche, wie z.B. Sachbearbeitung, Widerspruchsbearbeitung und Unterhaltsbearbeitung können jetzt gleichzeitig die Akten bearbeiten oder einsehen. Die Akten liegen dann künftig nicht mehr in Papierform in Büros und Aktenschränken der Dienststellen, sondern sind als eAkte in einem elektronischen Safe hinterlegt.

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Auf die elektronischen Akten können selbstverständlich nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters zugreifen, die dazu berechtigt sind. Die Datenschutzbestimmungen werden so auch mit der eAkte eingehalten.
Alle Papierunterlagen, die dem Jobcenter zur Verfügung gestellt werden, werden nach Überführung in die eAkte noch 8 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Es genügt deshalb in den meisten Fällen, Kopien einzureichen. Originale sind nur einzureichen, wenn sie ausdrücklich vom Jobcenter angefordert werden.

Mit der Einführung der elektronischen Akte wird nicht nur Papier eingespart, sondern auch Kosten für die Lagerung und Archivierung von Papierakten in den Jobcentern.
Autor: khh

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Kommentare
geloescht.20250302
02.11.2017, 16:14 Uhr
So so...
...die Papierunterlagen werden also nach 8 Wochen vernichtet?

Wie praktisch, wenn bei der Eingabe ein Fehler unterläuft oder etwas "vergessen" wird, was der Antragsteller oder zur Auskunft Verpflichtete später per Widerspruch oder vor dem Sozialgericht beweisen muss.. .

Helfen also nur noch Einschreiben mit Rückschein oder den Kram vorbeibringen und quittieren lassen...

Es gibt Unterlagen, deren Einsicht einem verwehrt bleibt, weil sie Andere betreffen. So wenn man von jemandem angeschwärzt wurde, egal ob berechtigt oder nicht.

Werden diese Akten denn auch eingescannt oder zerschreddert? Wäre schon ein Skandal, wenn einem trotz Anwalt oder richterlicher Verfügung dadurch verwehrt bleibt, eine Klage wegen Verleumdung oder übler Nachrede anzustrengen.
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