eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Sa, 18:31 Uhr
09.12.2017
Meldung aus dem Landratsamt

Aus den Beschlüssen des Kreistages

Aus der letzten Sitzung des Kreistages gibt es noch drei Beschlüsse nachzutragen...

Abberufung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes mit Ablauf 31.12.2017

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beruft Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke gemäß § 81 ThürKO mit Ablauf des 31.12.2017 als Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke ist die Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes im Landkreis Nordhausen. Frau Radtke wurde mit Beschluss des Kreistages (2015/6/116) zum 01.02.2016 zur Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises bestellt.

Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nordhausen, Beschluss vom 08.12.2010 Nr. 2010/5/084, erfolgte die Bestellung von Frau Kreisoberamtsrätin Cornelia Radtke ab 01.02.2016 mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit im Kyffhäuserkreis.

Frau Radtke soll ab 01.01.2018 ausschließlich die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nordhausen übernehmen. Eine Abberufung ist daher notwendig.

Gemäß § 81 ThürKO ist der Leiter/ die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes durch den Kreistag abzuberufen.


Jahresrechnung 2015

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Jahr 2015.

Der Beschlussvorlage folgte man bei einer Stimmenthaltung.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung.

Dem Kreisausschuss obliegt gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kyffhäuserkreises in der Fassung vom 21.10.2015 die Überprüfung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresrechnung.

Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage des § 82 i. v. m. § 114 ThürKO und der zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung anzuwendenden Rechtsvorschriften.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2015 liegt in der Endfassung vom 24.10.2017 vor. Er wurde in Anwendung des § 6 Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz erstellt.
In seiner Gesamtbeurteilung kam das Rechnungsprüfungsamt zu der Ansicht, dass die Verwaltung bei der Bewirtschaftung und Verwendung der Ausgabemittel den Grundsätzen der geltenden Rechtsgrundlagen des Landes Thüringen Rechnung getragen hat.


Jahresrechnung 2015 Entlastung der Landrätin und der Kreisbeigeordneten

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Entlastung der Landrätin sowie der Kreisbeigeordneten auf der Grundlage des Schlussberichtes zur Jahresrechnung 2015.

Bei einer Gegenstimme folgte man dem Beschlussvorschlag.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 114 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Kreistag in einem gesonderten Beschluss auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Entlastung der Landrätin und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder die Landrätin zu vertreten haben. Entlastung bedeutet, dass sich der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden erklärt und die Ergebnisse abschließend billigt. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht sie mit Einschränkungen aus, sind die hierfür maßgebenden Gründe anzugeben.

Dem Kreisausschuss obliegt gemäß § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Kyffhäuserkreises (Fassung vom 21.10.2015) die Überprüfung des gesamten Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresrechnung.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2015 liegt in der Endfassung vom 24.10.2017 vor. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des
§ 82 i. V. m. § 114 ThürKO und der zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung anzuwendenden Rechtsvorschriften.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)