Sa, 18:36 Uhr
09.12.2017
Meldung aus dem Landratsamt
Bestellung Wahlleiter/in und stellvertretende/r Wahlleiter/in
Die Kommunalwahlen am 15. April können durchgeführt werden. Die Wahlleiter wurden durch den Kreistag berufen...
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises bestellt entsprechend § 28 Abs. 2 i.V.m. § 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) Herrn Ralf Busch zum Wahlleiter und Frau
Ulrike Schilling zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahl im Jahr 2018.
Dem Beschlussvorschlag folgte der Kreistag einstimmig.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Gemäß § 4 ThürKWG hat der Kreistag einen Wahlleiter und stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen.
Für die im Frühjahr 2018 anstehenden Kommunalwahlen – Bürgermeister, Landrat – ist die Bestellung notwendig.
Auf Grund der gesammelten Erfahrungen bei vorangegangenen Kommunalwahlen sollte der Kreistag dem Beschlussentwurf zustimmen.
Autor: khhBeschlussvorschlag:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises bestellt entsprechend § 28 Abs. 2 i.V.m. § 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) Herrn Ralf Busch zum Wahlleiter und Frau
Ulrike Schilling zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahl im Jahr 2018.
Dem Beschlussvorschlag folgte der Kreistag einstimmig.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Gemäß § 4 ThürKWG hat der Kreistag einen Wahlleiter und stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen.
Für die im Frühjahr 2018 anstehenden Kommunalwahlen – Bürgermeister, Landrat – ist die Bestellung notwendig.
Auf Grund der gesammelten Erfahrungen bei vorangegangenen Kommunalwahlen sollte der Kreistag dem Beschlussentwurf zustimmen.