Fr, 07:01 Uhr
27.07.2018
Das sollten sie nicht anderen überlassen:
Entscheidung Patientenverfügung
Manche Dinge sollte man regeln, bevor der Ernstfall eintritt. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung gehören dazu. Diese beiden Dokumente legen fest, wer wichtige Aufgaben wahrnehmen oder Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht in der Lage dazu ist...
Die Verbraucherzentrale Thüringen berät am Dienstag, dem 31. Juli, in der Beratungsstelle Nordhausen am August-Bebel-Platz 6 zu beiden Dokumenten. Von 13 bis 16 Uhr informieren die Fachberater in individuellen Gesprächen. Termine müssen telefonisch unter (03631) 98 22 19 oder (0361) 555 14 0 vereinbart werden.
Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert:
Autor: nnzDie Verbraucherzentrale Thüringen berät am Dienstag, dem 31. Juli, in der Beratungsstelle Nordhausen am August-Bebel-Platz 6 zu beiden Dokumenten. Von 13 bis 16 Uhr informieren die Fachberater in individuellen Gesprächen. Termine müssen telefonisch unter (03631) 98 22 19 oder (0361) 555 14 0 vereinbart werden.
Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert:
- Warum lohnt sich eine Patientenverfügung? Ohne dieses Dokument entscheiden andere, was mit einem geschieht, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Man wird fremdbestimmt, durch Angehörige oder im Zweifelsfall einen Arzt. Für Angehörige kann das eine harte Bürde sein, etwa wenn ein geliebtes Familienmitglied im Koma liegt oder hirntot ist. Künstliche Ernährung? Wiederbelebung bei Kreislaufversagen? Schmerzmittel? All diese Fragen sollten Sie selbst beantworten und nicht anderen überlassen.
- Muss ich für eine Patientenverfügung zum Notar? Nein, wichtig ist aber, sein Schreiben mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Fragen Sie zuvor Ihren Hausarzt, was er Ihnen raten würde. Ihre Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte in das Dokument aufzunehmen.
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht: Was ist der Unterschied? Mit der Patientenverfügung drücke ich meinen Willen aus, was Medizinisches angeht. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtige ich eine Person, mich rechtlich zu vertreten. Sie kann beispielsweise Bank- und Behördenangelegenheiten für mich regeln – und das ab sofort. Deshalb sollte ich der Person vertrauen. Schon bei einem gebrochenen Bein kann eine Vorsorgevollmacht nützlich sein. Soll die Person Grundstücksfragen entscheiden dürfen, muss ich für das Dokument zum Notar. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet, wenn man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann, ein Betreuer oder ein Gericht – und nicht die eigene Familie
