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Fr, 08:43 Uhr
17.08.2018
Meldung aus dem Landratsamt

Strategische Jugend- und Sozialplanung

Im Jugendhilfeausschuss ging es am Mittwoch um die trategische Jugend- und Sozialplanung...


Der Ausschuss beschloss eine strategische Jugend- und Sozialplanung zur Entwicklung lokaler qualifizierter Handlungsstrategien zur Armutsprävention im Kyffhäuserkreis für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021 zu ararbeiten.

Aus dem Sachverhalt:

Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen zur Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention – Förderrichtlinie gemäß Prioritätsachse B, Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung, des Programms Europäischer Sozialfonds 2014 bis 2020 im Freistaat Thüringen endet die Bewilligung für den Kyffhäuserkreis zum 31.12.2018.

In Erfüllung der Zielsetzungen der Richtlinie im Zeitraum 01.01.2016- 31.12.2018 wurden lokale qualifizierte Handlungsstrategien zur Armutsprävention entwickelt. Dies beinhaltete die Einbindung besonderer Aspekte von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher sowie deren
Familien in die zu erstellenden Teilfachpläne im Rahmen der Jugendhilfeplanung. So ist in den Bedarfspläne zur Kindertagesbetreuung der Jahre 2016- 2018 und Hilfen zur Erziehung der Jahre 2018-2022 die Armutsprävention ein wichtiger Aspekt. In die Jugendförderplanung 2019- 2022 fließt sie ebenfalls ein.

Im Zeittraum 2016- 2018 wurden relevante Bevölkerungsdaten erhoben, Ziele und Maßnahmen zur Armutsprävention entwickelt sowie mit Trägern und Netzwerkpartnern abgestimmt.
Es erfolgte die Planung und Abstimmung der Maßnahmen mit den weiteren Partnern in den Projekten der Armutsprävention, so mit ThINKA, TIZIAN, JUGEND STÄRKEN im Quartier und den Integrationslotsen.
Wichtig in allen bereits durchgeführten Planungsvorhaben im Rahmen der integrierten Sozialplanung und bei Teilfachplanungen im Rahmen der Jugendhilfe ist und war es, bestehende und entstehende Pläne aufeinander abzustimmen, eine effiziente Arbeit der Beteiligten einzuführen und Schritte zur Armutsprävention und -bekämpfung aufzunehmen.

Dabei wird der Blick vor allem auf eine abgestimmte zentrale Datenerfassung innerhalb der Verwaltungsstrukturen der Fachämter im Landratsamt gelegt, auf die alle relevanten Partner zugreifen können (Schonung personeller Ressourcen, Vermeidung von doppelter Arbeit) sowie auf die Nutzung bestehender guter Beziehungen zu verwaltungsinternen und -externen Partnern zur schnellen Datenakquise.

Es wurden folgende Meilensteine verfolgt, erreicht und bearbeitet.
- Vorstellung der strategischen Sozialplanung bei internen und externen Partnern und Mitarbeit in verschiedenen Fachgremien (z. B. Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss,
Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe und deren Arbeitskreisen, Kreisgruppe der Parität)
- Überblick über und Mitarbeit in bestehenden Netzwerken (z: B. Netzwerk Migration, Jugendberufsagentur, Frühe Hilfen)
- Anregung von Kooperationsformen mit verschiedenen Fachämtern (z.B. Gesundheitsamt, ÖPNV- Schülerbeförderung, Schulverwaltung, Wirtschaftsförderung)
- Etablierung einer Steuerungsgruppe Strategische Sozialplanung
- Datenerfassung und –aktualisierung
- Vorbereitung und Durchführung verschiedener Beteiligungsformate
- Mitarbeit am Audit Familiengerechter Landkreis und Landesprogramm Familie
- Veröffentlichung von Berichten im Bereich Familie (2017) und Bildung (2018)
Die Orientierung an den Lebensphasen des Menschen für eine lebenslaufbezogene Strategieentwicklung stellte sich als eine gute Beschreibung der Maßnahmen im Zuge der Verankerung einer integrierten kommunalen Strategie heraus. Die Betrachtung bestehender Planungen und die Erarbeitung neuer Instrumente erfolgten beginnend mit der frühen Kindheit
und bis hin zur Nacherwerbsphase. Aus unserer Sicht ist ein frühes Einwirken im Sinne einer
effektiven Prävention erforderlich. Mit kombinierten, ineinandergreifenden Unterstützungsangeboten können so im frühen Alter Grundsteine für den gesamten Lebenszeitraum, beginnend mit der Kindheit, gesetzt werden.

Die Zielsetzungen in der Lebensphase Kindheit – Positive Entwicklungschancen für alle Kinder im Landkreis ermöglichen – wurden mit folgenden Unterzielen formuliert:
- Ziel 1: GESUNDHEITsförderung für Kinder verbessern
- Ziel 2: ELTERN und FAMILIEN enger anbinden
- Ziel 3: Angebote der frühkindlichen BILDUNG aufrecht erhalten und bedarfsentsprechend ausbauen
- Ziel 4: VERNETZUNG und STEUERUNG – multiprofessioneller Ansatz in der Armutsprävention
- Ziel 5: BETEILIGUNGsformate stärken
Für die weiteren Lebensphasen, Jugend und Familien werden anhand dieser Zielsetzungen
Maßnahmen herausgearbeitet.
Für eine umfassende Strategieentwicklung im Landkreis, im Rahmen des 1. Förderzeitraums, waren Etappen abgesteckt, um in Teilzielen Meilensteine als Zwischenziele erreichen zu können. Diese waren im Zuwendungsbescheid vom 27.10.2015, basierend auf dem eingereichten Konzept, fixiert und terminiert.
Es begann mit dem Familienbericht, führte dann über die Fortschreibung des Bildungsberichtes und parallel über die Schärfung der bestehenden Teilfachpläne zum Thema Armut und Armutsprävention bis hin zur Verbindung aller Teilberichte zu einem abgestimmten Strategiepapier einer Armutsprävention.

Das Projekt und der im Zeitraum gestaltete Prozess sind im Hinblick auf die richtliniengemäße Zielstellung des geförderten Vorhabens etabliert. Die Umsetzung verläuft unter Berücksichtigung des bisherigen Standes der Erfüllung der vereinbarten individuellen Meilensteine nach fachlicher Einschätzung durch das TMASGFF erfolgreich. Die zum Ende des Förderzeitraums vorliegenden kommunalen Handlungsstrategien zur sozialen Integration von Ausgrenzung bedrohter Bevölkerungsgruppen und zum Abbau von Armut können nun als neue Zielsetzung qualifiziert umgesetzt werden.

Die sich anschließende und abschließende Projektphase umfasst, abhängig von der Herangehensweise des Landkreises, Schwerpunktsetzungen und Priorisierungen der Zielsetzungen und deren stete Festigung. Sie soll die umzusetzenden Handlungs-schritte begleiten und
auswerten, die Maßnahmen verstetigen und weiterentwickeln sowie die nachhaltige Verankerung
dieser auf strategischer Entscheidungsebene erwirken.

Bezogen auf die Armutspräventionsrichtlinie wird den Anträgen kein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Für eine nahtlose Weiterführung des Projektes ab 01.01.2019 ist der Antrag daher bis spätestens 15.10.2018 einzureichen.

Eine Fortführung des Projektes stärkt die geschaffenen Strukturen und unterstützt das Anliegen des Landkreises zur Ermöglichung von Perspektiven für besonders zu unterstützende
Bevölkerungsgruppen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes wird durch den Jugendhilfeausschuss beauftragt,
das Antragsverfahren zu betreiben und die Antragstellung für die Strategische Jugendund
Sozialplanung zur Entwicklung lokaler qualifizierter Handlungsstrategien zur Armutsprävention im Kyffhäuserkreis abzuschließen.
Autor: khh

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