Mo, 11:02 Uhr
01.10.2018
Bundespolitiker äußern sich
Spahns Terminservice- und Versorgungsgesetz
In einer Presseerklärung äußert sich Bundestagsmitglied Kersten Steinke (Die LINKE) Parlamentarische Geschäftsführerin zu Spahns Terminvergabegesetz für Krankenversicherte der gesetzlichen Krankenversicherung...
Terminvergabe für Krankenversicherte - Spahns Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt keine Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten
Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe wird mit dem neuen so genannten Terminservice- und Versorgungsgesetz nicht beendet, erklärt Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Nordthüringen.
Laut Spahn soll es sich für die Ärzteschaft ‚lohnen‘, PatientInnen zeitnah einen Termin zu geben. Nicht geklärt ist: Sollen die Kassenärzte nun extra honoriert werden für Aufgaben, die ohnehin Teil ihres Versorgungsauftrags sind?
Es ist billiger Populismus, wenn der Gesundheitsminister gegen unverschämte Renditen bei Privatärzten und Gesundheitseinrichtungen wettert, diese aber nicht in seinem Gesetz verhindert. Es wird keine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten geben, solange dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben wird!
Ohne Zweifel gibt es mit dem Gesetz Verbesserungen für gesetzlich Versicherte. Sie gehen jedoch nicht weit genug. So reicht die Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz um zehn Prozent bei weitem nicht aus. Die vollständige Kostenübernahme für Zahnersatz und Sehhilfen, wie DIE LINKE. sie fordert, ist längst überfällig. Sie wäre aus den Überschüssen der Krankenkassen ohne weiteres finanzierbar.
Kersten Steinke
Autor: khhTerminvergabe für Krankenversicherte - Spahns Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt keine Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten
Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe wird mit dem neuen so genannten Terminservice- und Versorgungsgesetz nicht beendet, erklärt Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Nordthüringen.
Laut Spahn soll es sich für die Ärzteschaft ‚lohnen‘, PatientInnen zeitnah einen Termin zu geben. Nicht geklärt ist: Sollen die Kassenärzte nun extra honoriert werden für Aufgaben, die ohnehin Teil ihres Versorgungsauftrags sind?
Es ist billiger Populismus, wenn der Gesundheitsminister gegen unverschämte Renditen bei Privatärzten und Gesundheitseinrichtungen wettert, diese aber nicht in seinem Gesetz verhindert. Es wird keine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten geben, solange dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben wird!
Ohne Zweifel gibt es mit dem Gesetz Verbesserungen für gesetzlich Versicherte. Sie gehen jedoch nicht weit genug. So reicht die Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz um zehn Prozent bei weitem nicht aus. Die vollständige Kostenübernahme für Zahnersatz und Sehhilfen, wie DIE LINKE. sie fordert, ist längst überfällig. Sie wäre aus den Überschüssen der Krankenkassen ohne weiteres finanzierbar.
Kersten Steinke
