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Di, 10:45 Uhr
20.11.2018
Noten und Fehlzeiten an Berufsschulen:

Die dürfen nicht übermittelt werden

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhindert derzeit in Thüringen die Weitergabe von Berufsschulnoten und Fehlzeiten der Jugendlichen an die Ausbildungsunternehmen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt fordert eine unverzügliche Lösung durch den Landesgesetzgeber...


„Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem aktuell eine Information der Ausbildungsunternehmen über den aktuellen Leistungsstand ihrer Azubis nur nach persönlicher Freigabe durch die Auszubildenden möglich ist. Jeder Lehrling muss einer Datenweitergabe einzeln zustimmen und kann diese nach eigenem Ermessen jederzeit widerrufen“, erklärt Dieter Bauhaus, Präsident der IHK Erfurt.

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In anderen Bundesländern sei eine vorherige Einwilligung der Auszubildenden zur Weitergabe der Fehlzeiten und der Leistungsstände entbehrlich, da dies auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes erfolge. „Weshalb Thüringen durch die enge Auslegung der DSGVO solche Hürden aufbaut, ist unverständlich“, stellt Bauhaus fest. Es ginge hier nicht um eine willkürliche Kontrolle der Auszubildenden, sondern um die grundsätzliche Information über den Leistungsstand der Jugendlichen und notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Schließlich hätten die Unternehmen die gesetzliche Verantwortung für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte.

„Leistungsdefizite im theoretischen Bereich lassen sich über die Berufsschulnoten schnell erkennen und mit zusätzlichen Maßnahmen beheben. Deshalb muss der Thüringer Gesetzgeber unverzüglich die erforderlichen Änderungen im Schulgesetz beschließen, um diesen untragbaren Zustand zu beseitigen“, fordert der IHK Präsident.
Autor: red

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