Di, 11:14 Uhr
20.11.2018
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Im Notfall Bargeld beim Einzelhändler:
Jobcenter Kyffhäuserkreis führt neues Verfahren für Bargeld im Notfall ein. Dazu erreichte kn aus dem Jobcenter diese Meldung...
Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzt jetzt auch das JC Kyffhäuserkreis ab 26.11.2018 hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen.
Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingesetzt. Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten des Jobcenters vor Ort in Sondershausen oder Artern. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind. Generell gilt: Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.
Zahlschein anonym im Einzelhandel einlösbar – keine Kaufverpflichtung
Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.
Anonym und diskriminierungsfrei
Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.
Autor: khhUm Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzt jetzt auch das JC Kyffhäuserkreis ab 26.11.2018 hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen.
Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingesetzt. Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten des Jobcenters vor Ort in Sondershausen oder Artern. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind. Generell gilt: Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.
Zahlschein anonym im Einzelhandel einlösbar – keine Kaufverpflichtung
Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.
Anonym und diskriminierungsfrei
Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.