So, 13:25 Uhr
09.12.2018
Neues aus Sondershausen
Nächstes Jahr Weihnachtsmarkt auf dem Schlosshof?
Am Donnerstag ging es im Stadtrat von Sondershausen um den Versorgungsbetrieb der Stadt Sondershausen und dabei speziell um den Weihnachtsmarkt 2019 und die Gestaltung des Wezel-Jahr 2019...
Die Beschlussanträge passierte den Stadtrat;
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) zum 31. Dezember 2017 - einstimmig
- Beschluss über die Entlastung der Werkleitung des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) für das Geschäftsjahr 2017 - einstimmig
- Beschluss über den Wirtschaftsplan 2019 des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) - einstimmig
- Beschluss über den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2019 des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) - eine Enthaltung
- Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) zum 31. Dezember 2018 - einstimmig
Am längsten dauert die Diskussion um den Wirtschaftsplan. Recht schnell war man sich einig, dass die 2.000 Euro für die Ausgestaltung recht knapp bemessen seien. Man folgte dem Vorschlag von Stadtrat Hartmut Thiele (CDU) den Betrag auf 4.000 Euro zu erhöhen.
Diskussionen gab es aber um einen Punkt im Wirtschaftsplan den Weihnachtsmarkt im Jahre 2019. Dabei wurde nicht mal so sehr über die Kosten (141.000 Euro) diskutiert, sondern um den Standort des Weihnachtsmarkt, denn der soll dann auf dem Schlosshof des Schlosses Sondershausen stattfinden.
Anfrage Sigrid Rößner (Die Linke) wird der ganze Schlosshof mit seinem sehr holprigen Untergrund überhaupt behindertengerecht fertig sein? Denn im Schlosshof soll ja im Jahr 2019 die Entwässerung völlig neu gestaltet werden.
Die Antwort der Wirtschaftsförderung, man geht davon aus.
Auch die weitere Frage, muss die Stadt dann für die Nutzung des Schlosshofs Miete zahlen? Hauptamtsleiter Stefan Schard, davon muss man ausgehen, aber die Höhe ist noch nicht feststehend.
Mit einem Weihnchtsmarkt auf dem Schlosshof hätte die Stadt Sondershausen ein Alleinstellungsmerkmal und es könnten mehr Touristen anlocken. Diese Meinung vertrat nicht nur Schard. Tobias Schneegans (VS) warf sogar die Sicherheit ins Rennnen, den Abends könnte der Weihnachtsmarkt abgeschlossen werden.
Problematisch ist allerdings die Frage der Erreichbarkeit. Woran gesunde Menschen nicht denken müssen für gehbehinderte Menschen ist der Aufstieg über die Schlosstreppe nur aus schon ein Hindernis. Viele Auffahrten sind wegen ihres Anstieges (siehe einige Bilder in der Bildergalerie) für Rollstuhlfahrer schwer zu bewältigen, da hat kn die Anfahrten aus dem Schlosspark heraus schon nicht berücksichtigt.
Eine Möglichkeit für Rollstuhlfahrer ist die Nutzung des Fahrstuhls in der Galerie am Schlossberg und über das obsrste Parkdeck bis kurz vor das Schloss.
Zum Weihnachtsmarkt kann man sich organisieren, dass das Tor in Richtung Musikschule nicht verschlossen ist, wie an Samstag gegen 15:15 Uhr, da wären Rollstuhlfahrer nicht mal in den Schlosshof gelangt, weil überall Treppen stören.
Ansonsten ist der am wenigsten steilste Anstieg die Nutzung der Auffahrt über den Lustgarten, der offensichtlich seit kurzem wieder genutzt werden kann. Und eines muss man bedenken, nicht jeder gehbehinderte Mensch kann sich einen elektrisch betrieben Rollstuhl leisten, wie kn schon die Meinung gehört hat.
Auf das Thema Rollstuhlfahrer angesprochen sagte der Fachbereichsleiter Bau und Ordnung Karsten Kleinschmidt, über das Thema müssen wir nachdenken, vielleicht sollte der Parkplatz oben an der Schlossmauer für Behindertenfahrzeuge reserviert werden.
Es gibt also noch einiges zu bedenken, bevor man vorschnell den Weihnachtsmarkt auf den Schlosshof verlegt. Wie sagt man so schön, die Diskussion ist eröffnet, denn es gibt auch eine ganze Reiche Personen, mit denen kn in den letzten Tagen gesprochen hat, die wollen, dass der Weihnachtsmarkt auf dem Markt unten bleibt.
Autor: khhDie Beschlussanträge passierte den Stadtrat;
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) zum 31. Dezember 2017 - einstimmig
- Beschluss über die Entlastung der Werkleitung des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) für das Geschäftsjahr 2017 - einstimmig
- Beschluss über den Wirtschaftsplan 2019 des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) - einstimmig
- Beschluss über den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2019 des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) - eine Enthaltung
- Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Versorgungsbetriebes der Stadt Sondershausen (VBS) zum 31. Dezember 2018 - einstimmig
Am längsten dauert die Diskussion um den Wirtschaftsplan. Recht schnell war man sich einig, dass die 2.000 Euro für die Ausgestaltung recht knapp bemessen seien. Man folgte dem Vorschlag von Stadtrat Hartmut Thiele (CDU) den Betrag auf 4.000 Euro zu erhöhen.
Diskussionen gab es aber um einen Punkt im Wirtschaftsplan den Weihnachtsmarkt im Jahre 2019. Dabei wurde nicht mal so sehr über die Kosten (141.000 Euro) diskutiert, sondern um den Standort des Weihnachtsmarkt, denn der soll dann auf dem Schlosshof des Schlosses Sondershausen stattfinden.
Anfrage Sigrid Rößner (Die Linke) wird der ganze Schlosshof mit seinem sehr holprigen Untergrund überhaupt behindertengerecht fertig sein? Denn im Schlosshof soll ja im Jahr 2019 die Entwässerung völlig neu gestaltet werden.
Die Antwort der Wirtschaftsförderung, man geht davon aus.
Auch die weitere Frage, muss die Stadt dann für die Nutzung des Schlosshofs Miete zahlen? Hauptamtsleiter Stefan Schard, davon muss man ausgehen, aber die Höhe ist noch nicht feststehend.
Mit einem Weihnchtsmarkt auf dem Schlosshof hätte die Stadt Sondershausen ein Alleinstellungsmerkmal und es könnten mehr Touristen anlocken. Diese Meinung vertrat nicht nur Schard. Tobias Schneegans (VS) warf sogar die Sicherheit ins Rennnen, den Abends könnte der Weihnachtsmarkt abgeschlossen werden.
Problematisch ist allerdings die Frage der Erreichbarkeit. Woran gesunde Menschen nicht denken müssen für gehbehinderte Menschen ist der Aufstieg über die Schlosstreppe nur aus schon ein Hindernis. Viele Auffahrten sind wegen ihres Anstieges (siehe einige Bilder in der Bildergalerie) für Rollstuhlfahrer schwer zu bewältigen, da hat kn die Anfahrten aus dem Schlosspark heraus schon nicht berücksichtigt.
Eine Möglichkeit für Rollstuhlfahrer ist die Nutzung des Fahrstuhls in der Galerie am Schlossberg und über das obsrste Parkdeck bis kurz vor das Schloss.
Zum Weihnachtsmarkt kann man sich organisieren, dass das Tor in Richtung Musikschule nicht verschlossen ist, wie an Samstag gegen 15:15 Uhr, da wären Rollstuhlfahrer nicht mal in den Schlosshof gelangt, weil überall Treppen stören.
Ansonsten ist der am wenigsten steilste Anstieg die Nutzung der Auffahrt über den Lustgarten, der offensichtlich seit kurzem wieder genutzt werden kann. Und eines muss man bedenken, nicht jeder gehbehinderte Mensch kann sich einen elektrisch betrieben Rollstuhl leisten, wie kn schon die Meinung gehört hat.
Auf das Thema Rollstuhlfahrer angesprochen sagte der Fachbereichsleiter Bau und Ordnung Karsten Kleinschmidt, über das Thema müssen wir nachdenken, vielleicht sollte der Parkplatz oben an der Schlossmauer für Behindertenfahrzeuge reserviert werden.
Es gibt also noch einiges zu bedenken, bevor man vorschnell den Weihnachtsmarkt auf den Schlosshof verlegt. Wie sagt man so schön, die Diskussion ist eröffnet, denn es gibt auch eine ganze Reiche Personen, mit denen kn in den letzten Tagen gesprochen hat, die wollen, dass der Weihnachtsmarkt auf dem Markt unten bleibt.
Kommentare
sputnik
09.12.2018, 16.36 Uhr
kein Weihnachtsmarkt auf dem Schloßhof machen
Nur wegen eines Alleinstellungsmerkmales, wo keiner die Kosten kennt, sollte man den Weihnachtsmarkt nicht auf den Schloßhof verlegen. Einige Bedenken wurden hier schon genannt. Bin selbst Behinderter.
Eine der Ideen "Vielleicht sollte der Parkplatz oben an der Schlossmauer für Behindertenfahrzeuge reserviert werden." Auch da werden Theorie und Praxis des gut gemeinten Gedanken wieder recht weit auseinander klaffen. Schauen Sie sich doch auf dem Behindertenparkplatz vor Expert an der Schloßgalerie oder vor den EInkaufszentren und andere reservierte Parkflächen in der Stadt mal um, wer da alles die Behindertenparkplätze rechtswidrig belegt und den behinderten so das Parken erschwert bzw. unmögloich macht. Wer würde das rechtskonforme EInhalten der Parkgenehmigung nur für Behinderte mit Rollstuhlplakette oder besonderem Parkausweis denn während der gesmten Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes überprüfen und Verstöße ahnden? Dann müsste ja Polizei oder das Ordnungsamt mit entsprechenden Kräften auch am Abend dort eventuell dauerhaft präsent sein?! Eine solche notwendige Präsenz und SIcherheit hat ja auf dem Marktplatz in Sondershausen bereits nicht wirklich funktioniert. Über entsprechende Vorfälle hatte ja auch kn berichtet.
Schränken sie Ihre Sichtweise doch bitte nicht wieder nur auf die Rollstuhlfahrer ein. Es gibt auch andere Behindertengruppen und z. B. ältere Menschen, denen das Laufen auch nicht mehr so leicht fällt. Menschen mit Gehstock wollen auch nicht über eine "Buckelpiste" und unebens Gelände laufen müssen. Es besteht hier auch Sturz- oder Verlestzungsgefahr. Auch an Menschen mit einer größeren EInschränkung des Sehvermögens, die nicht in einem Rollstuhl sitzen, sollöten Sie sicher denken.
Hier ist der Marktplatz vor dem Rathaus und dem LRA doch sicher der geeignetere Ort und wesentlich besser zu erreichen und zu begehen. Außerdem ist der gepflasterte Platz eben und recht gut begehbar. Vorsicht ist nur an den Treppenstufen geboten. Insbesondere auch die Stufen am Rande des Marktplatzes zum alten Rathaus hin sind recht schlecht zu erkennen für Menschen mit Sehbehinderungen und vom weiteren Pflaster zu unterscheiden. Da siue dem Geländeverlauf folgen müssen ist die Stufenhöhe vom LRA her ansteigend und man nimmt sie (auch mit einem Blindenstock) nicht sofort wahr. Hier besteht auch Sturz- und Verletzungsgefahrt. Ich habe diese Erfahrung selbst auch schon schemrzlich machen müssen.
T. Leipold Sondershausen
Eine der Ideen "Vielleicht sollte der Parkplatz oben an der Schlossmauer für Behindertenfahrzeuge reserviert werden." Auch da werden Theorie und Praxis des gut gemeinten Gedanken wieder recht weit auseinander klaffen. Schauen Sie sich doch auf dem Behindertenparkplatz vor Expert an der Schloßgalerie oder vor den EInkaufszentren und andere reservierte Parkflächen in der Stadt mal um, wer da alles die Behindertenparkplätze rechtswidrig belegt und den behinderten so das Parken erschwert bzw. unmögloich macht. Wer würde das rechtskonforme EInhalten der Parkgenehmigung nur für Behinderte mit Rollstuhlplakette oder besonderem Parkausweis denn während der gesmten Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes überprüfen und Verstöße ahnden? Dann müsste ja Polizei oder das Ordnungsamt mit entsprechenden Kräften auch am Abend dort eventuell dauerhaft präsent sein?! Eine solche notwendige Präsenz und SIcherheit hat ja auf dem Marktplatz in Sondershausen bereits nicht wirklich funktioniert. Über entsprechende Vorfälle hatte ja auch kn berichtet.
Schränken sie Ihre Sichtweise doch bitte nicht wieder nur auf die Rollstuhlfahrer ein. Es gibt auch andere Behindertengruppen und z. B. ältere Menschen, denen das Laufen auch nicht mehr so leicht fällt. Menschen mit Gehstock wollen auch nicht über eine "Buckelpiste" und unebens Gelände laufen müssen. Es besteht hier auch Sturz- oder Verlestzungsgefahr. Auch an Menschen mit einer größeren EInschränkung des Sehvermögens, die nicht in einem Rollstuhl sitzen, sollöten Sie sicher denken.
Hier ist der Marktplatz vor dem Rathaus und dem LRA doch sicher der geeignetere Ort und wesentlich besser zu erreichen und zu begehen. Außerdem ist der gepflasterte Platz eben und recht gut begehbar. Vorsicht ist nur an den Treppenstufen geboten. Insbesondere auch die Stufen am Rande des Marktplatzes zum alten Rathaus hin sind recht schlecht zu erkennen für Menschen mit Sehbehinderungen und vom weiteren Pflaster zu unterscheiden. Da siue dem Geländeverlauf folgen müssen ist die Stufenhöhe vom LRA her ansteigend und man nimmt sie (auch mit einem Blindenstock) nicht sofort wahr. Hier besteht auch Sturz- und Verletzungsgefahrt. Ich habe diese Erfahrung selbst auch schon schemrzlich machen müssen.
T. Leipold Sondershausen
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tannhäuser
09.12.2018, 17.09 Uhr
Alleinstellungsmerkmal?
Für Nordthüringen? Sticheln oder fürstlich-historisches Überlegenheitsgefühl gegen Nordhausen oder den Ostteil des Kreises?
Noch nichts vom Weihnachtsmarkt auf der Wartburg gehört?
Man kann gerne über sowas nachdenken. Aber vorher erst die Hausaufgaben erledigen, was die halsbrecherische Beschaffenheit des Pflasters im Hof und die behindertentechnischen Anmerkungen von Thomas Leipold betrifft.
Er hat Recht: Sinneseinschränkungen sind auch eine Behinderung und nicht nur die Notwendigkeit eines Rollstuhls.
Noch nichts vom Weihnachtsmarkt auf der Wartburg gehört?
Man kann gerne über sowas nachdenken. Aber vorher erst die Hausaufgaben erledigen, was die halsbrecherische Beschaffenheit des Pflasters im Hof und die behindertentechnischen Anmerkungen von Thomas Leipold betrifft.
Er hat Recht: Sinneseinschränkungen sind auch eine Behinderung und nicht nur die Notwendigkeit eines Rollstuhls.
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