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Fr, 19:06 Uhr
14.12.2018
Meldungen aus der Wirtschaftswelt

Gemeinsame Presseerklärung von...

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen Vergütungsverhandlung für die Jahre 2019 und 2020...

Am 11. Dezember 2018 fand die Vergütungsverhandlung für die Jahre 2019 und 2020 zwischen der AOK PLUS und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) Sachsens und Thüringen in einer gemeinsamen Runde statt.

Im Ergebnis wurde eine deutliche Steigerung der Vergütung für zahnärztliche Leistungen vereinbart.

Zusätzlich zur Gesamtvergütung wurde erstmals vertraglich fixiert, Leistungen zur Individualprophylaxe für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gesondert zu vergüten.

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Damit will die AOK PLUS einen Anreiz setzen, zahnärztliche Leistungen für Menschen mit Pflegegrad und mit Eingliederungshilfe zu erbringen. Dabei werden Erhebungen zum Gesundheitsstatus der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhaut und des Zahnersatzes vergütet, die zur Festlegung entsprechender medizinischer Maßnahmen führen. Damit leisten die Vertragspartner einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung der AOK-Versicherten.

KZV'n und AOK PLUS gehen gemeinsam davon aus, dass das erzielte Ergebnis die Vergütung der Zahnärzte in Sachsen und Thüringen angemessen sichert.

Die AOK PLUS vergütet zahnärztliche Leistungen von allen gesetzlichen Krankenversicherungen in Sachsen und Thüringen am höchsten und investiert bewusst in die regionalen zahnärztlichen Strukturen. Sie macht damit den Beruf des Zahnarztes in beiden Ländern attraktiv und nimmt so ihre Verantwortung für eine dauerhaft gesicherte wohnortnahe zahnärztliche Versorgung wahr.
Autor: khh

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