Fr, 10:15 Uhr
25.01.2019
Neues aus Sondershausen
Mitglieder für Wahlvorstände gesucht
Um den Wahltag organisieren zu können, sucht die Stadtverwaltung tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung. Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung Sondershausen...
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden folgende Wahlen statt:
- Wahl zum 9. Europäischen Parlament,
- Wahl des Kreistages und
- Wahl des Stadtrates
und in allen Ortsteilen zusätzlich:
- Wahl der Ortsteilbürgermeister und
- Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates.
Um den Wahltag organisieren zu können, sucht die Stadtverwaltung tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung. Als Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer überwachen die Wahlvorstände die Stimmabgabe, beschließen über die Gültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis.
Die Wahlhandlung dauert von 8.00 – 18.00 Uhr. Die Tätigkeit der Wahlhelfer beginnt kurz vor Öffnung der Wahllokale und endet nach korrekter Auszählung aller Stimmen.
Ein Mitglied in einem Wahlvorstand muss
- Deutscher laut Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz sein,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten in der Stadt bzw. in den Ortsteilen wohnen.
Weitere Informationen und das Online-Anmeldeformular sind im Internet unter www.sondershausen.de zu finden. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 03632/622118 gern zur Verfügung.
Autor: khhAm Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden folgende Wahlen statt:
- Wahl zum 9. Europäischen Parlament,
- Wahl des Kreistages und
- Wahl des Stadtrates
und in allen Ortsteilen zusätzlich:
- Wahl der Ortsteilbürgermeister und
- Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates.
Um den Wahltag organisieren zu können, sucht die Stadtverwaltung tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung. Als Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer überwachen die Wahlvorstände die Stimmabgabe, beschließen über die Gültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis.
Die Wahlhandlung dauert von 8.00 – 18.00 Uhr. Die Tätigkeit der Wahlhelfer beginnt kurz vor Öffnung der Wahllokale und endet nach korrekter Auszählung aller Stimmen.
Ein Mitglied in einem Wahlvorstand muss
- Deutscher laut Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz sein,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten in der Stadt bzw. in den Ortsteilen wohnen.
Weitere Informationen und das Online-Anmeldeformular sind im Internet unter www.sondershausen.de zu finden. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 03632/622118 gern zur Verfügung.