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Fr, 20:11 Uhr
08.02.2019
Meldung aus dem Landratsamt

Personaländerungen im Rechnungsprüfungsamt

In der letzten Sitzung des Kreistags ging es um Personaländerungen Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises...

Bestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes


Der Kreistag beschloss die Bestellung von Kreisoberamtsrätin Simone Panse mit Wirkung vom 01.01.2019 zur Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises. Mit Bestellung zur Leiterin wird Frau Panse als stellvertretende Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Nach § 81 Abs. 4 ThürKO werden der Leiter, sein Stellvertreter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes auf Beschluss des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt und abberufen. Diese Vorschrift gilt gemäß § 114 ThürKO für die Landkreise entsprechend.

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Die ehemalige Leiterin, Frau Radtke wurde mit Beschluss 2017/6/072 zum 31.12.2017 abberufen. Seitdem ist die Stelle der Leiterin unbesetzt.

Nach § 81 Abs. 5 ThürKO müssen der Leiter eines Rechnungsprüfungsamtes und sein Stellvertreter Beamte auf Lebenszeit sein. Sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst und die für ihr Amt erforderliche Erfahrung und Eignung besitzen.

Frau Simone Panse ist seit 1990 als Kreisprüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Sondershausen, später des Kyffhäuserkreises, tätig. Seit 1992 steht sie im Beamtenverhältnis (gehobener Dienst). Mit Kreistagsbeschluss vom 21.03.2002 wurde sie zur stellvertretenden Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes berufen. Frau Panse besitzt damit die Befähigung und die für dieses Amt erforderliche Erfahrung und Eignung.

Eine Nachbesetzung der stellvertretenden Leitung zum 01.01.2019 ist zunächst nicht vorgesehen.



Bestellung der Prüfer/ -innen des Rechnungsprüfungsamtes

Der Kreistag beschloss die Bestellung der Prüfer/ -innen des Rechnungsprüfungsamtes Frau Aileen Börner, Frau Janette Henfling und Herr Alexander Leidel.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):

Nach § 81 Abs. 4 ThürKO werden der Leiter, sein Stellvertreter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes auf Beschluss des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt und abberufen. Diese Vorschrift gilt gemäß § 114 ThürKO für die Landkreise entsprechend.

Frau Börner und Frau Henfling fungieren als Kreisprüferinnen und Herr Leidel als Gemeindeprüfer.
Autor: khh

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