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Do, 18:41 Uhr
14.03.2019
Wahlvorbereitung aktuell

Adressierte Wahlwerbung

Zu Informationspflichten u.a. für Parteien bei persönlich adressierter Wahlwerbung im Zusammenhang mit den Landtagswahlen hier eine Meldung des Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit...

Wenn Parteien oder Wählergruppen von einer Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in zulässiger Weise, also dann, wenn kein Übermittlungswiderspruch der Bürgerinnen und Bürger bei der Meldebehörde vorliegt (PM des TLfDI vom 06.02.2019), Auskunft aus dem Melderegister über die Daten von Wahlberechtigten erhalten, dürfen diese Daten für Zwecke der Wahlwerbung genutzt werden. Aber auch andere Informationsquellen (z.B. Adresshändler) werden ggf. von den Parteien zur Datenerhebung für die Übersendung von Wahlwerbung genutzt. Oft ist es daher für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, woher die betreffende Partei die Adresse hat.

Hierzu informiert der TLfDI:

Die Parteien haben die Pflicht, die Betroffenen, deren personenbezogene Daten für Wahlwerbung erhoben werden, nach Art. 14 DS-GVO umfassend zu informieren! Diese Pflicht dient der hinreichenden Transparenz, wenn die Adressdaten nicht bei der betroffenen Person selbst, sondern bei Dritten erhoben worden sind. Es besteht für die Parteien hinsichtlich dieser Pflicht keine Ausnahme.

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Parteien unterliegen als privatrechtlich organisierte Stellen den Bestimmungen der DS-GVO. Von der Informationspflicht umfasst sind u.a. Angaben zum Verantwortlichen und zum Datenschutzbeauftragten, zu den Verarbeitungszwecken und zu den Rechtsgrundlagen, zu den Kategorien der personenbezogenen Daten, ggf. zu den Empfängern der Daten, zur Speicherdauer, zu den Betroffenenrechten und vor allem zur Quelle der Daten.

Die Pflicht zur Information besteht gem. Art. 13 DS-GVO auch in den Fällen, in denen die Daten von den Parteien direkt beim Betroffenen erhoben werden.

Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Autor: khh

Kommentare
tannhäuser
14.03.2019, 20.08 Uhr
Gerne...
...nehme ich zur Kenntnis, was mir Patrick Weber und die NPD in den Briefkasten werfen.

Demokratie, oder?
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