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Fr, 12:53 Uhr
29.03.2019
Landespolitiker äußern sich

Muttertiere weiterhin geschützt

Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den Nachbarländern wurde die Jagd auf Wildschweine verstärkt. Aber es gilt Ausnahmen zu beachten, wie diese Meldung zeigt...

In einem Artikel im Lokalteil einer anderen Tageszeitung vom 6. März 2019 entsteht der Eindruck, dass dies auch für Bachen mit Jungen der Fall sei. Unter anderem steht hierin unter einem Bild mit einem Frischling: "Auch wenn sie jetzt gerade Frischlinge aufziehen, haben Wildschweine selbst in den Frühjahrsmonaten keine Schonzeit mehr".

In der aktuelle Plenarsitzung im Thüringer Landtag machte Jagdministerin Birgit Keller auf Anfrage von Babett Pfefferlein, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deutlich, dass die Jagd auf Bachen trotz Aufhebung der Schonzeit für Wildschweine verboten bleibt.

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„Das ist eine wichtige Klarstellung für alle Jägerinnen und Jäger. Denn es ist laut § 22, Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes verboten, Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen gebraucht werden zu töten. Daran müssen sich alle Jagenden halten, denn eine Zuwiderhandlung stellt einen Straftatbestand dar und kann zum Verlust des Jagdscheines führen.

Für den § 22 hat der Gesetzgeber aktuell keine Aufhebung veranlasst“, erklärt Babett Pfefferlein abschließend.
Autor: khh

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