Mi, 17:34 Uhr
03.07.2019
Meldung aus dem Landratsamt
Besetzung Kreisausschuss bestätigt
In der heutigen Sitzung des Kreistages wurde zwei wichtige Beschlüsse gefasst. Dabei ging es auch um die Besetzung des Kreisausschusses...
Zuerst ging es darum: Beschlussfassung: Antrag auf Änderung des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises in der aktuell gültigen Fassung:
Dazu hatte die Fraktion FWuL diesen Antrag gestellt.
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 30.10.2015 entsprechend des vorliegenden Antrages der Fraktion Freie Wähler / unabhängige Liste (FWuL)
Der Antrag der FWuL erhielt zwar 15 Ja-Stimmen bei 12 Nein-Stimmen (6 Enthaltungen), verfehlte aber klar die Zahl von 21 Stimmen, die zu einer Änderung der Hauptsatzung nötig gewesen wäre.
Der Kreistag beschließt über die Verteilung der Sitze im Kreisausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Kreisausschuss gemäß
§ 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises.
Der Kreisausschuss besteht aus der Landrätin und weiteren sechs Mitgliedern entsprechend
§ 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem derzeit gültigen d´Hondt-Verfahren (§ 7 Abs. 3 Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises). Somit entfallen auf die
CDU/ FDP- Fraktion - 2 Sitze
SPD - Fraktion - 2 Sitze
DIE LINKE/ Grüne - Fraktion - 1 Sitz
AfD-Fraktion - 1 Sitz
Sollte im Kreistag am 03.07.2019 dem Antrag der FWuL zugestimmt werden und somit die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 30.10.2015 beschlossen werden, so gilt dieser Beschluss nach Inkrafttreten dieser Satzung entsprechend fort. Grund hierfür ist, dass die Änderung der Berechnungsmethode keine Auswirkung auf die Besetzung des Kreisausschusses hat.
Die Fraktionen haben in Vorbereitung der Kreistagssitzung folgende Mitglieder und Stellvertreter für den Kreisausschuss benannt:
Fraktion - Mitglied - Stellvertreter
CDU/ FDP - Hoffmann, Knut - Kreyer, Joachim
CDU/ FDP - Schard, Stefan - Steinmetz, Jörg
SPD - Strejc, Matthias - Sauerbier, Steffen
SPD - Gehlhaar, Thomas - Lupprian, Steffen
DIE LINKE/ GRÜNE - Blümel, Torsten - Rauschenbach, Jürgen
AfD - Jens Cotta - Ralf Köhler
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Durchrechnung der Besetzung des Kreisausschusses nach Sitzen wäre übrigens egal nach welchem Verfahren (d'Hondtschen Verfahren / Hare-Niemeyer-Verfahren) gleich geblieben. Nur bei der Besetzung der anderen Ausschüsse hätten sich Änderungen ergeben können!
Anfragen:
In diesem Punkt hatte Jens Cotta kein Glück. Statt einer Anfrage wollte er ein Reflexion auf die konstituierende Sitzung vom letzten Mal einbringen. So ein State ist im Punkt Anfrage nich zulässig. Es hätte schon bei der Beschlussfassung über die Tagesordung beantragt werden müssen, so Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD).
Update:
Namensverwechselung, nicht Jens Cotta sondern Björn Hornschu wollte den Antrag stellen.
Autor: khhZuerst ging es darum: Beschlussfassung: Antrag auf Änderung des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises in der aktuell gültigen Fassung:
Dazu hatte die Fraktion FWuL diesen Antrag gestellt.
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 30.10.2015 entsprechend des vorliegenden Antrages der Fraktion Freie Wähler / unabhängige Liste (FWuL)
Der Antrag der FWuL erhielt zwar 15 Ja-Stimmen bei 12 Nein-Stimmen (6 Enthaltungen), verfehlte aber klar die Zahl von 21 Stimmen, die zu einer Änderung der Hauptsatzung nötig gewesen wäre.
Der Kreistag beschließt über die Verteilung der Sitze im Kreisausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Kreisausschuss gemäß
§ 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises.
Der Kreisausschuss besteht aus der Landrätin und weiteren sechs Mitgliedern entsprechend
§ 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem derzeit gültigen d´Hondt-Verfahren (§ 7 Abs. 3 Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises). Somit entfallen auf die
CDU/ FDP- Fraktion - 2 Sitze
SPD - Fraktion - 2 Sitze
DIE LINKE/ Grüne - Fraktion - 1 Sitz
AfD-Fraktion - 1 Sitz
Sollte im Kreistag am 03.07.2019 dem Antrag der FWuL zugestimmt werden und somit die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 30.10.2015 beschlossen werden, so gilt dieser Beschluss nach Inkrafttreten dieser Satzung entsprechend fort. Grund hierfür ist, dass die Änderung der Berechnungsmethode keine Auswirkung auf die Besetzung des Kreisausschusses hat.
Die Fraktionen haben in Vorbereitung der Kreistagssitzung folgende Mitglieder und Stellvertreter für den Kreisausschuss benannt:
Fraktion - Mitglied - Stellvertreter
CDU/ FDP - Hoffmann, Knut - Kreyer, Joachim
CDU/ FDP - Schard, Stefan - Steinmetz, Jörg
SPD - Strejc, Matthias - Sauerbier, Steffen
SPD - Gehlhaar, Thomas - Lupprian, Steffen
DIE LINKE/ GRÜNE - Blümel, Torsten - Rauschenbach, Jürgen
AfD - Jens Cotta - Ralf Köhler
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Durchrechnung der Besetzung des Kreisausschusses nach Sitzen wäre übrigens egal nach welchem Verfahren (d'Hondtschen Verfahren / Hare-Niemeyer-Verfahren) gleich geblieben. Nur bei der Besetzung der anderen Ausschüsse hätten sich Änderungen ergeben können!
Anfragen:
In diesem Punkt hatte Jens Cotta kein Glück. Statt einer Anfrage wollte er ein Reflexion auf die konstituierende Sitzung vom letzten Mal einbringen. So ein State ist im Punkt Anfrage nich zulässig. Es hätte schon bei der Beschlussfassung über die Tagesordung beantragt werden müssen, so Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD).
Update:
Namensverwechselung, nicht Jens Cotta sondern Björn Hornschu wollte den Antrag stellen.
