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Di, 12:36 Uhr
30.07.2019
Der Landeswahlleiter informiert

Zur Landtagswahl treten 17 Parteien an

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informierte darüber, dass 17 Parteien und politische Vereinigungen ihre Beteiligung zur Landtagswahl 2019 angezeigt haben. Am 29. Juli 2019, 18 Uhr endete die Frist zur Einreichung der Beteiligungsanzeigen für eine Teilnahme an der Thüringer Landtagswahl 2019.


17 Parteien und politische Vereinigungen (2014: 6) haben bis zu diesem Zeitpunkt dem Landeswahlleiter angezeigt, dass Sie an der Landtagswahl 2019 teilnehmen wollen.

Nur Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können ihre Wahlvorschläge direkt beim Landeswahlleiter bzw. bei den Kreiswahlleitern einreichen. Alle anderen Parteien und politische Vereinigungen müssen zuvor ihre Beteiligung schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen.
Nachfolgende Parteien und sonstige politische Vereinigungen haben fristgerecht ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt (alphabetische Reihenfolge):
Parteiname
  • 1 Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL
  • 2 Basisdemokratie jetzt Thüringen
  • 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • 4 Bündnis Grundeinkommen – die Grundeinkommenspartei
  • 5 Demokratie DIREKT! Thüringen
  • 6 DEUTSCHE GERECHTIGKEITS PARTEI
  • 7 Die blaue Partei Thüringen
  • 8 Graue Panther
  • 9 Kommunistische Partei Deutschlands
  • 10 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  • 11 Menschliche Welt
  • 12 Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  • 13 Ökologisch-Demokratische Partei / Familie, Gerechtigkeit, Umwelt
  • 14 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  • 15 Partei für Gesundheitsforschung
  • 16 Piratenpartei Deutschland
  • 17 PRO THÜRINGEN

Über die Anerkennung dieser politischen Vereinigungen als Partei entscheidet der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 16. August 2019. Die öffentliche Sitzung wird ab 10 Uhr im Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3 in Erfurt stattfinden.

Wahlvorschläge sowie die vom Wahlgesetz und der Wahlordnung geforderten Unterlagen müssen bis spätestens 22. August 2019, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Die Landeslisten sind beim Landeswahlleiter und die Wahlkreisvorschläge beim Kreiswahlleiter einzureichen. Über deren Zulassung entscheiden der Landeswahlausschuss bzw. die Wahlkreisausschüsse am 30. August 2019.
Autor: red

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