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Mi, 02:02 Uhr
04.09.2019
Meldung aus dem Landratsamt

Vorschläge für Jugendhilfeausschuss

Im Kreisausschuss ging es gestern um die Vorbereitung der Wahl der stimmberchtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 2019 - 2024...


Der Kreisausschuss empfak dem Kreistag, gemäß § 4 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG), § 3 der Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss zu wählen.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider(SPD)

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Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 3 der Satzung des Jugendamtes 10 stimmberechtigte Mitglieder sowie jeweils ein Stellvertreter an, sechs Mitglieder des Kreistages sowie vier Personen, die auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden. Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) werden drei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder von der Vertretungskörperschaft aus ihrer Mitte gewählt (hier 6) und zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder von der Vertretungskörperschaft aufgrund von Vorschlägen der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt (hier 4). Wird wie hier ein durch die Träger der freien Jugendhilfe abgestimmter Vorschlag eingereicht, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden.

Bei der Wahl der 6 stimmberechtigten Kreistagsmitglieder findet § 7 der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises entsprechend Anwendung. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Kreistag dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Fraktionen oder Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Die Sitze werden nach dem d´Hondtschen Verfahren verteilt.

Zur Wahl der sechs stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter aus dem Kreistag Kyffhäuserkreis in den Jugendhilfeausschuss stehen folgende Personen zur Wahl:

Vorschläge für Jugendhilfeausschuss (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Vorschläge für Jugendhilfeausschuss (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)
Autor: khh

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