Fr, 12:38 Uhr
27.09.2019
Landespolitiker äußern sich
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Durch das Abschaffen der Straßenausbaubeiträge in Thüringen werden viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus dem Kyffhäuserkreis entlastet. Dazu diese Meldung von Landtagsmitglied Dr. Iris Martin-Gehl (DIE LINKE)...
Sondershausen. Auf Initiative von Rot-Rot-Grün wurden vor kurzem im Thüringer Landtag ohne die Stimmen der CDU die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Damit werden zum einen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auch aus unserer Region erheblich entlastet und zum anderen wird eine jahrelange Problembaustelle beendet, unterstreicht die Landtagsabgeordnete Dr. Iris Martin-Gehl (DIE LINKE).
Sie verweist darauf, dass seit 1991 die PDS und später DIE LINKE für die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge gekämpft und Bürgerinitiativen unterstützt habe, die sich gegen überhöhte Kommunalabgaben engagierten.
Durch das beschlossene Gesetz erhalten die Gemeinden für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 begonnen wurden, auf Antrag vom Land einen pauschalierten Betrag für die dann nicht mehr zu erhebenden Beiträge. Im Landeshaushalt 2020 seien dafür 20 Millionen Euro geplant. In dieser Größenordnung müsse das Land jährlich Zahlungen an die Kommunen leisten.
Zudem wollen die Koalitionsfraktionen eine Härtefallregelung für diejenigen, bei denen die gesetzlichen Verbesserungen nicht greifen und die immer noch hohe finanzielle Lasten zu tragen haben. Dafür habe Rot-Rot-Grün einen Entschließungsantrag zur Prüfung dieses Vorhabens eingebracht, der ebenfalls im Parlament beschlossen wurde.
Unverständnis zeigt Dr. Iris Martin-Gehl über das Verhalten der CDU: Obwohl die CDU selbst die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 in einem Eckpunktepapier forderte, verweigerte sie sich einem gemeinsamen Gesetzentwurf und jeglicher Zusammenarbeit und hat sich schließlich im Landtag bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge enthalten. In die parlamentarische Beratung hat sie keinen Änderungsvorschlag eingebracht, betont die Abgeordnete.
Archivfoto kn
Als völlig unglaubwürdig bezeichnet Martin-Gehl den CDU-Vorstoß kurz nach Abstimmung im Landtag, wonach die Christdemokraten im Falle eines Sieges bei der Landtagswahl alle Beiträge, die seit Beginn der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Jahr 1991 gezahlt worden sind, rückerstatten wollen. Schließlich sei es die CDU gewesen, die seit 1991 an der Erhebung von Beiträgen festgehalten habe. Mit dem Vorschlag zur vollständigen Rückerstattung aller jemals in Thüringen gezahlten Straßenausbaubeiträge habe die CDU nun jede rechtliche und haushalterische Seriosität in ihrer Politik aufgegeben und setze bewusst auf ein uneinlösbares Versprechen.
Die Rückzahlung wäre mit Kosten für das Land in Höhe von zirka 600 Millionen Euro verbunden. Der Vorschlag ist aber auch praktisch nicht umsetzbar, da in der Regel die Gemeinden nach zehn Jahren die entsprechenden Akten vernichten, so dass überwiegend keine Unterlagen mehr vorhanden sind, um den möglichen Erstattungsbetrag und die Erstattungsberechtigten zu ermitteln, betont Dr. Iris Martin-Gehl.
Für Bürger, die einst gezwungen wurden, sich hoch zu verschulden und Kredite mit damals noch um die acht Prozent Zinsen aufzunehmen, komme dieses Wahlversprechen einer Verhöhnung gleich.
Autor: khhSondershausen. Auf Initiative von Rot-Rot-Grün wurden vor kurzem im Thüringer Landtag ohne die Stimmen der CDU die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Damit werden zum einen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auch aus unserer Region erheblich entlastet und zum anderen wird eine jahrelange Problembaustelle beendet, unterstreicht die Landtagsabgeordnete Dr. Iris Martin-Gehl (DIE LINKE).
Sie verweist darauf, dass seit 1991 die PDS und später DIE LINKE für die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge gekämpft und Bürgerinitiativen unterstützt habe, die sich gegen überhöhte Kommunalabgaben engagierten.
Durch das beschlossene Gesetz erhalten die Gemeinden für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 begonnen wurden, auf Antrag vom Land einen pauschalierten Betrag für die dann nicht mehr zu erhebenden Beiträge. Im Landeshaushalt 2020 seien dafür 20 Millionen Euro geplant. In dieser Größenordnung müsse das Land jährlich Zahlungen an die Kommunen leisten.
Zudem wollen die Koalitionsfraktionen eine Härtefallregelung für diejenigen, bei denen die gesetzlichen Verbesserungen nicht greifen und die immer noch hohe finanzielle Lasten zu tragen haben. Dafür habe Rot-Rot-Grün einen Entschließungsantrag zur Prüfung dieses Vorhabens eingebracht, der ebenfalls im Parlament beschlossen wurde.
Unverständnis zeigt Dr. Iris Martin-Gehl über das Verhalten der CDU: Obwohl die CDU selbst die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 in einem Eckpunktepapier forderte, verweigerte sie sich einem gemeinsamen Gesetzentwurf und jeglicher Zusammenarbeit und hat sich schließlich im Landtag bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge enthalten. In die parlamentarische Beratung hat sie keinen Änderungsvorschlag eingebracht, betont die Abgeordnete.
Archivfoto kn
Als völlig unglaubwürdig bezeichnet Martin-Gehl den CDU-Vorstoß kurz nach Abstimmung im Landtag, wonach die Christdemokraten im Falle eines Sieges bei der Landtagswahl alle Beiträge, die seit Beginn der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Jahr 1991 gezahlt worden sind, rückerstatten wollen. Schließlich sei es die CDU gewesen, die seit 1991 an der Erhebung von Beiträgen festgehalten habe. Mit dem Vorschlag zur vollständigen Rückerstattung aller jemals in Thüringen gezahlten Straßenausbaubeiträge habe die CDU nun jede rechtliche und haushalterische Seriosität in ihrer Politik aufgegeben und setze bewusst auf ein uneinlösbares Versprechen.
Die Rückzahlung wäre mit Kosten für das Land in Höhe von zirka 600 Millionen Euro verbunden. Der Vorschlag ist aber auch praktisch nicht umsetzbar, da in der Regel die Gemeinden nach zehn Jahren die entsprechenden Akten vernichten, so dass überwiegend keine Unterlagen mehr vorhanden sind, um den möglichen Erstattungsbetrag und die Erstattungsberechtigten zu ermitteln, betont Dr. Iris Martin-Gehl.
Für Bürger, die einst gezwungen wurden, sich hoch zu verschulden und Kredite mit damals noch um die acht Prozent Zinsen aufzunehmen, komme dieses Wahlversprechen einer Verhöhnung gleich.

