Fr, 10:21 Uhr
04.10.2019
Der Landeswahlleiter informiert:
Wählerverzeichnisse liegen ab 7. Oktober aus
Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl erhalten haben. Ist diese noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie unbedingt bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung nachfragen. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Gemäß § 19 Absatz 1 Thüringer Landeswahlgesetz liegen in der Woche vom 7. bis 11. Oktober 2019 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörden die Wählerverzeichnisse aus.
Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur bis Freitag, den 11. Oktober 2019 möglich.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen zwingend erforderlich.
Der Personalausweis oder Reisepass sollte im Regelfall ohnehin mit der Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.
Autor: redGemäß § 19 Absatz 1 Thüringer Landeswahlgesetz liegen in der Woche vom 7. bis 11. Oktober 2019 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörden die Wählerverzeichnisse aus.
Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur bis Freitag, den 11. Oktober 2019 möglich.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen zwingend erforderlich.
Der Personalausweis oder Reisepass sollte im Regelfall ohnehin mit der Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.