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Di, 10:37 Uhr
05.11.2019
Neues aus dem Landkreis

Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit

Im Jugendhilfeausschuss gestern ging es um die Überarbeitung Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit im Kyffhäuserkreis auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ des Freistaates Thüringen...

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die überarbeitete Fassung der Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit im Kyffhäuserkreis, gültig ab 01.01.2020.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider SPD):

Der Kyffhäuserkreis setzt seit dem Schuljahr 2013/14 die Schulsozialarbeit aus Mitteln der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ des Freistaates Thüringen um. Die Rahmenkonzeption wurde am 13. Juni 2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und definiert die Umsetzung im Landkreis. Aufgrund aktueller Veränderungen, der gesetzlichen Verankerung der Schulsozialarbeit im ThürKJHAG und mit Blick auf die Bestanddauer der bestehenden Rahmenkonzeption von nunmehr sechs Jahren war eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung notwendig.

Nach Inkrafttreten des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes“ vom 19. März 2019 wird die Schulsozialarbeit im Kyffhäuserkreis auch entsprechend des neu eingeführten §19a ThürKJHAG (Schulsozialarbeit) durchgeführt. Durch die gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit und die festgeschriebene Mindest-Fördersumme ist eine verbindlichere Förderung möglich. Dies hat die Aktualisierung der Rahmenkonzeption zur Folge.

Die Rahmenkonzeption und damit die örtliche Ausgestaltung soll in ihren Grundzügen Bestand haben:
- Die Schulsozialarbeit wird weiterhin vom bestehenden Trägerverbund aus freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt.

- Die den Trägern sozialräumlich zugeordneten Schulen haben Bestand und werden weiterhin durch sie betreut.

- Die durch den Trägerverbund eingereichte Konzeption hat in ihrer sozialräumlichen und vernetzenden Ausrichtung Bestand.

- Die landkreisseitige Koordination im Jugend- und Sozialamt bleibt mit 0,5 VbE bestehen.

-Die Schulsozialarbeit wird an 7 Regel- und Gemeinschaftsschulen mit 0,875 VbE (35 Wochenstunden), einer Gemeinschaftsschule mit 0,925 VbE (37 Wochenstunden, + 2) und dem Berufsschulzentrum 0,9 VbE (36 Wochenstunden, - 2) umgesetzt.

Für den Schulstandort Ebeleben muss in 2020 in Abstimmung mit allen relevanten Partnern die Trägerschaft neu gestaltet werden.


Anlage: Rahmenkonzeption
Rahmenkonzeption


Autor: khh

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