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Fr, 00:47 Uhr
22.11.2019
Meldungen aus dem Landratsamt

Vorhaben der Schulsozialarbeit

Im Kreisausschuss ging es jüngst um die Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ im Kyffhäuserkreis - Verwendung zusätzliche Mittel des Freistaates Thüringen ab 2020. Aber es könnte Probleme geben, wie die Diskussion zeigte...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzungsplanung der zusätzlichen Mittel ab 2020 im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ des Freistaates Thüringen bis vorerst 31.12.2021 zu beauftragen.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Die Kosten sowie die entsprechende Finanzierung der o.g. Maßnahme werden im HH 2020 eingearbeitet und vorbehaltlich eines positiven Bescheides bereitgestellt.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):

Der Verwaltung des Jugendamtes liegt eine Aufforderung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Antragstellung für zusätzliche Fördermittel Schulsozialarbeit für das Haushaltsjahr 2020 vor. Der Freistaat Thüringen vergibt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ ab 01.01.2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro.

Zweck der Förderung soll der Ausbau der Schulsozialarbeit an Thüringer Schulen durch die Schaffung weiterer Stellen für Schulsozialarbeiter/ -innen sein. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten.
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung zunächst für ein Jahr. Sie kann zur Vollfinanzierung sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben bewilligt werden.

Für den Kyffhäuserkreis sind für das Jahr 2020 = 392.867,00 € zusätzliche Mittel vorgesehen. Für die Beantragung der zusätzlichen Mittel ist spätestens der 15.11.2019 vorgesehen. Dies ist vorbehaltlich erfolgt.

Zuwendungsempfänger ist der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Erstempfänger). Der Erstempfänger kann das Vorhaben selbst umsetzen oder an freie Träger der Jugendhilfe vergeben. Die Entscheidung über die Leistungserbringung trifft der örtliche Jugendhilfeausschuss per Beschluss.
Personalausgaben sind nur dann förderfähig, wenn der/die Beschäftigte die entsprechende fachliche Ausbildung hat. Es gilt das Fachkräftegebot i.S.d. § 72 SGB VIII. Die Vergütung des einzustellenden Personals muss mind. der Entgeltgruppe 9 TV-L entsprechen.
Die vorhandenen Strukturen bleiben bestehen. Für die Erweiterung auf andere Schulformen und die Auswahl der Schulen wird der Jugendhilfeausschuss innerhalb der konzeptionellen Gesamtumsetzung abschließend entscheiden.

Der Landkreis möchte die Erweiterung der Schulsozialarbeit, unter Maßgabe der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses sowie des Kreistages und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, vorerst für 2 Jahre umsetzen, da bei einer einjährigen Laufzeit kaum Personal zu finden ist.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 04.11.2019 die Verwaltung des Jugendamtes mit der Beantragung der Fördermittel sowie der Konzeptentwicklung entsprechend der o.g. Richtlinie unter Beachtung der örtlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen, beauftragt.

Aufgrund der Dringlichkeit wurde bereits ein Interessenbekundungsverfahren mit allen Schulen, die im Landkreis bislang noch nicht durch Schulsozialarbeit begleitet werden, unter Vorbehalt des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Kyffhäuserkreises und des Landeshaushaltes eingeleitet. Alle Grundschulen, Gymnasien und Förderzentren wurden vorbehaltlich der Beschlüsse angeschrieben und um Interessenbekundung gebeten.

Ein Expertengremium soll über die Ausgestaltung vor Ort, Schulstandorte und Stundenumfang/Schule beraten, eine Empfehlung gemeinsam mit der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorlegen. Momentan liegen uns 10 Bewerbungen von Grundschulen, 2 von Förderzentren und 2 Gymnasien vor. Da es sich bei der vorgesehenen 2 jährigen Umsetzung um einen Vorgriff auf den Haushalt 2021 handelt, soll der Kreistag über diese Erweiterung der Schulsozialarbeit entscheiden.


Die Umsetzung soll durch einen Trägerverband erfolgen. Problem wird allerdings die Besetzung der der Fachstellen sein. Es gibt wenig Anreiz, das zeigte die Diskussion, dass ausgebildetes Personal für zwei Jahre (geschweige denn gar für ein Jahr - Laufzeit Förderung Freistaat) in eine befristete Stelle für 30 Stunden je Monat zu wechseln. Selbst die freiwillige Erweiterung um ein Jahr mit Mitteln des Landkreises wird da wohl nicht viel helfen.

Auch wenn vier Grundschulstandorte keinen Bedarf signalisiert haben, müssten trotzdem acht Stellen besetzt werden. Für diese Stellen ausgebildetes Personal finden ist die eigentliche Herausforderung. Einfach mal ein paar Umbesetzungen werden genauso wenig funktionieren, wie der Blick zu den Arbeitslosen.

Der Kreistag soll über die Mittel entscheiden und der Jugendhilfeausschuss soll am 15. Januar über die Umsetzung entscheiden.
Autor: khh

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