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Mi, 20:15 Uhr
04.12.2019
Meldungen aus dem Landratsamt

Änderungen im Jugendamt und Vorhaben der Schulsozialarbeit

Im Kreistag ging es heute um die 4. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises und um Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit im Kyffhäuserkreis...

4. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises

Der Kreistag beschloss einstimmig die 4. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt. Die 4. Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
4. Änderungssatzung

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Durch die vorliegende 4. Änderungssatzung werden Anpassungen der gültigen Jugendamtssatzung an die seit 27.03.2019 geltende Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (ThürKJHAG) vorgenommen.

Mit der Gesetzesänderung beabsichtigte der Gesetzgeber das Ermöglichen einer stärkeren Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse. In den Jugendhilfeausschuss entsenden die Kreisschülervertretungen nunmehr zwei beratende Mitglieder. Sofern Jugendmitbestimmungsgremien im Landkreis gebildet werden hat die Satzung Regelungen zu treffen, in welcher Anzahl Vertreter im Jugendhilfeausschuss mitwirken. Ebenso sind Modalitäten zu regeln für den Fall, dass sich mehrere Jugendmitbestimmungsgremien bilden.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.



Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ im Kyffhäuserkreis - Verwendung zusätzliche Mittel des Freistaates Thüringen ab 2020

Der Kreistag beauftragte einstimmig die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzungsplanung der zusätzlichen Mittel ab 2020 im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ des Freistaates Thüringen bis vorerst 31.12.2021.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Der Verwaltung des Jugendamtes liegt eine Aufforderung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Antragstellung für zusätzliche Fördermittel Schulsozialarbeit für das Haushaltsjahr 2020 vor. Der Freistaat Thüringen vergibt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ ab 01.01.2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro.
Zweck der Förderung soll der Ausbau der Schulsozialarbeit an Thüringer Schulen durch die Schaffung weiterer Stellen für Schulsozialarbeiter/ -innen sein. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten.
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung zunächst für ein Jahr. Sie kann zur Vollfinanzierung sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben bewilligt werden. Für den Kyffhäuserkreis sind für das Jahr 2020 = 392.867,00 € zusätzliche Mittel vorgesehen. Für die Beantragung der zusätzlichen Mittel ist spätestens der 15.11.2019 vorgesehen. Dies ist vorbehaltlich erfolgt.

Zuwendungsempfänger ist der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Erstempfänger). Der Erstempfänger kann das Vorhaben selbst umsetzen oder an freie Träger der Jugendhilfe vergeben. Die Entscheidung über die Leistungserbringung trifft der örtliche Jugendhilfeausschuss per Beschluss.

Personalausgaben sind nur dann förderfähig, wenn der/die Beschäftigte die entsprechende fachliche Ausbildung hat. Es gilt das Fachkräftegebot i.S.d. § 72 SGB VIII. Die Vergütung des einzustellenden Personals muss mind. der Entgeltgruppe 9 TV-L entsprechen.

Die vorhandenen Strukturen bleiben bestehen. Für die Erweiterung auf andere Schulformen und die Auswahl der Schulen wird der Jugendhilfeausschuss innerhalb der konzeptionellen Gesamtumsetzung abschließend entscheiden.
Der Landkreis möchte die Erweiterung der Schulsozialarbeit, unter Maßgabe der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses sowie des Kreistages und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, vorerst für 2 Jahre umsetzen, da bei einer einjährigen Laufzeit kaum Personal zu finden ist.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 04.11.2019 die Verwaltung des Jugendamtes mit der Beantragung der Fördermittel sowie der Konzeptentwicklung entsprechend der o.g. Richtlinie unter Beachtung der örtlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen, beauftragt.

Aufgrund der Dringlichkeit wurde bereits ein Interessenbekundungsverfahren mit allen Schulen, die im Landkreis bislang noch nicht durch Schulsozialarbeit begleitet werden, unter Vorbehalt des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Kyffhäuserkreises und des Landeshaushaltes eingeleitet. Alle Grundschulen, Gymnasien und Förderzentren wurden vorbehaltlich der Beschlüsse angeschrieben und um Interessenbekundung gebeten. Ein Expertengremium soll über die Ausgestaltung vor Ort, Schulstandorte und Stundenumfang/Schule beraten, eine Empfehlung gemeinsam mit der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes er-arbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Abstimmung vorlegen.

Momentan liegen uns 10 Bewerbungen von Grundschulen, 2 von Förderzentren und 2 Gymnasien vor. Da es sich bei der vorgesehenen 2 jährigen Umsetzung um einen Vorgriff auf den Haushalt 2021 handelt, soll der Kreistag über diese Erweiterung der Schulsozialarbeit entscheiden.



In der Diskussion betone Jörg Steinmetz (CDU), die Notwendigkeit bereits in den Grundschulen Jugendsozialarbeit betreiben zu müssen sei eine Bankrotterklärung der Gesellschaft. Traurig, dass so ein Einsatz notwendig sein.

Auf die Frage an die Landrätin sagte sie, es gäbe bereits jetzt Probleme im Sozialverhalten und auch Probleme in den Elternhäusern, so einige Schwerpunkte aus den Stellungnahmen der Schulen.
Autor: khh

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