Fr, 14:05 Uhr
10.01.2020
Landespolitiker äußern sich
Alter Einschulungsfragebogen rechtswidrig!
Der MDR hat am heutigen Tag, den 10.01.2020, im Internetartikel Einschulungs-Fragebogen für Thüringer Eltern wird entschärft berichtet, dass die Stadt Gera, der Kyffhäuserkreis und der Saale-Holzlandkreis alte Schuluntersuchungsfragebögen trotz anderer Vereinbarung weiter verwandt haben. Dazu diese Stellungnahme von Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit...Update
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse: TLfDI und Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie haben gemeinsam die Rechtswidrigkeit des alten Fragebogens festgestellt.
Daher wurde ein neuer rechtskonformer Fragebogen entwickelt, der den zuständigen Stellen rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde. Die weitere Verwendung des alten Fragebogens stellt somit einen Rechtsverstoß dar. Ich weise darauf hin, dass gegebenenfalls diese Rechtsverstöße auch den einzelnen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zugerechnet werden können, sodass gegen diese unter Umständen vom TLfDI ein Bußgeldverfahren einzuleiten wäre. Etwaige Weisungen von Vorgesetzten, den alten Bogen weiterhin zu verwenden, sind rechtswidrig!
Der TLfDI hat sofort nach Bekanntwerden dieses Vorfalls das Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Update kn
Grund sollen zu detaillierte Fragen zu Erkrankungen in der Familie sein. KN liegt der Fragenkatalog allerdings nicht vor.
Autor: khhDer Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse: TLfDI und Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie haben gemeinsam die Rechtswidrigkeit des alten Fragebogens festgestellt.
Daher wurde ein neuer rechtskonformer Fragebogen entwickelt, der den zuständigen Stellen rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde. Die weitere Verwendung des alten Fragebogens stellt somit einen Rechtsverstoß dar. Ich weise darauf hin, dass gegebenenfalls diese Rechtsverstöße auch den einzelnen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zugerechnet werden können, sodass gegen diese unter Umständen vom TLfDI ein Bußgeldverfahren einzuleiten wäre. Etwaige Weisungen von Vorgesetzten, den alten Bogen weiterhin zu verwenden, sind rechtswidrig!
Der TLfDI hat sofort nach Bekanntwerden dieses Vorfalls das Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Update kn
Grund sollen zu detaillierte Fragen zu Erkrankungen in der Familie sein. KN liegt der Fragenkatalog allerdings nicht vor.