Fr, 06:47 Uhr
17.01.2020
Kommunalpolitiker äußern sich
Weiterentwicklung von Spielplätzen
Antrag Stadtratsfraktion SPD/ NUBI Sondershausen zur Weiterentwicklung sowie Anpassung der Spielplätze gemäß Artikel 30 Absatz 5 Buchstabe d der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Wortlaut des Antrags an Bürgermeister Steffen Grimm liegt kn im Wortlaut vor...
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
hiermit stellen wir den Antrag zur Weiterentwicklung sowie Anpassung der Spielplätze gemäß Artikel 30 Absatz 5 Buchstabe d der UN-Behindertenrechtskonvention in Sondershausen.
Begründung:
Die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder behandelt die UN-Behindertenrechtskonvention in dem die Konvention anerkennt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten beanspruchen können. Gleichzeitig verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dies zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 30 Abs. 5 Buchstabe d der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich.
Vor dem Hintergrund beantragen wir die Umsetzung von barrierefreien und inklusiven Spielplätzen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat Sondershausen beschließt die Weiterentwicklung sowie Anpassung der Spielplätze gemäß Artikel 30 Absatz 5 Buchstabe d der UN-Behindertenrechtskonvention und ermöglicht so, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spielaktivitäten teilnehmen kön-nen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende
Hinweis kn
Im Hauptausschuss kündigte Bürgermeister Steffen Grimm (pl) an, dass dieser Punkt in der nächsten Stadtratssitzung behandelt wird.
Autor: khhSehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
hiermit stellen wir den Antrag zur Weiterentwicklung sowie Anpassung der Spielplätze gemäß Artikel 30 Absatz 5 Buchstabe d der UN-Behindertenrechtskonvention in Sondershausen.
Begründung:
Die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder behandelt die UN-Behindertenrechtskonvention in dem die Konvention anerkennt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten beanspruchen können. Gleichzeitig verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dies zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 30 Abs. 5 Buchstabe d der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich.
Vor dem Hintergrund beantragen wir die Umsetzung von barrierefreien und inklusiven Spielplätzen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat Sondershausen beschließt die Weiterentwicklung sowie Anpassung der Spielplätze gemäß Artikel 30 Absatz 5 Buchstabe d der UN-Behindertenrechtskonvention und ermöglicht so, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spielaktivitäten teilnehmen kön-nen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende
Hinweis kn
Im Hauptausschuss kündigte Bürgermeister Steffen Grimm (pl) an, dass dieser Punkt in der nächsten Stadtratssitzung behandelt wird.