Fr, 12:00 Uhr
17.01.2020
Kommunalpolitiker äußern sich
Wird das Thüringer Spielhallengesetz eingehalten?
Antrag Stadtratsfraktion SPD/ NUBI Sondershausen zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Thüringer Spielhallengesetzes. Der Wortlaut des Antrags an Bürgermeister Steffen Grimm liegt kn im Wortlaut vor...
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
hiermit stellen wir den Antrag zur unmittelbaren Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Thüringer Spielhallengesetzes.
Begründung:
Unser bereits im Oktober letzten Jahres eingebrachter Antrag zu o.a. Betreff wurde nicht auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt – mit der Begründung, der Stadtrat sei für derlei Anliegen nicht zuständig. Ein Antwortschreiben des Bürgermeisters lag uns als Fraktion am 26. November 2019 (Az. 2.1) vor. In diesem Schreiben wurde darauf verwiesen, bei der letzten Spielhallenkontrolle vom 11. April 2019 seien keinerlei Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden.
Zum Einen gilt der Stadtrat als Kontrollgremium für die Verwaltung. Insofern ist der Stadtrat selbstredend in der Lage über den hier vorliegenden Antrag zu befinden. Im Nachgang zur Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen Sondershausen vom 06. Januar 2020 zum Thema Spielhallenbetrieb haben uns als Fraktion zahlreiche Hinweise erreicht, denen wir in Form dieses Antrags nachgehen wollen. Diese Hinweise offenbaren Verstöße von Spielhallenbetreibern gegen §3 Abs. 6 sowie gegen §4 Abs. 7 Satz 1, aus denen sich unter anderem Ordnungswidrigkeiten nach §7 Abs. 1 Satz 13 des Thüringer Spielhallengesetzes ableiten. Vor dem Hintergrund beantragt unsere Fraktion die unmittelbare Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Thüringer Spielhallengesetzes und fordert dazu einen Bericht an.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat Sondershausen beauftragt die Stadtverwaltung, eine unmittelbare Überprüfung der Anforderungen des Thüringer Spielhallengesetzes für alle Spielhallen in Sondershausen durchzuführen und dem Stadtrat im Nachgang das Prüfungsergebnis in Form eines Berichtes vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende
Autor: khhSehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
hiermit stellen wir den Antrag zur unmittelbaren Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Thüringer Spielhallengesetzes.
Begründung:
Unser bereits im Oktober letzten Jahres eingebrachter Antrag zu o.a. Betreff wurde nicht auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt – mit der Begründung, der Stadtrat sei für derlei Anliegen nicht zuständig. Ein Antwortschreiben des Bürgermeisters lag uns als Fraktion am 26. November 2019 (Az. 2.1) vor. In diesem Schreiben wurde darauf verwiesen, bei der letzten Spielhallenkontrolle vom 11. April 2019 seien keinerlei Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden.
Zum Einen gilt der Stadtrat als Kontrollgremium für die Verwaltung. Insofern ist der Stadtrat selbstredend in der Lage über den hier vorliegenden Antrag zu befinden. Im Nachgang zur Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen Sondershausen vom 06. Januar 2020 zum Thema Spielhallenbetrieb haben uns als Fraktion zahlreiche Hinweise erreicht, denen wir in Form dieses Antrags nachgehen wollen. Diese Hinweise offenbaren Verstöße von Spielhallenbetreibern gegen §3 Abs. 6 sowie gegen §4 Abs. 7 Satz 1, aus denen sich unter anderem Ordnungswidrigkeiten nach §7 Abs. 1 Satz 13 des Thüringer Spielhallengesetzes ableiten. Vor dem Hintergrund beantragt unsere Fraktion die unmittelbare Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des Thüringer Spielhallengesetzes und fordert dazu einen Bericht an.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat Sondershausen beauftragt die Stadtverwaltung, eine unmittelbare Überprüfung der Anforderungen des Thüringer Spielhallengesetzes für alle Spielhallen in Sondershausen durchzuführen und dem Stadtrat im Nachgang das Prüfungsergebnis in Form eines Berichtes vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende