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Do, 08:52 Uhr
23.01.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Anderes Förderprogramm für Kyffhäuser

Für Investitionen am Kyffhäuserdenkmal gibt es durch den Landkreis einen Umstieg inden Förderprogrammen. Dazu dieser Beschluss in der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses...

Thema

Aufhebung des Beschlusses Nr.: 2019/7/045: Teilnahme am Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2020“ für das Projektvorhaben Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal und Vorbereitung der Antragstellung gemäß Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), Teil II: Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung


Beschluss

Der Kreisausschuss beschloss die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 2019/7/045 zur Beteiligung des Kyffhäuserkreises mit dem Projekt „Neugestaltung der touristischen Infrastruktur an den Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal“ am Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2020“.

Gleichzeitig beauftragt der Kreisausschuss die Landrätin mit der Vorbereitung der Antragstellung gemäß Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), Teil II: Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung.

In Vorbereitung weiterer Förderanträge wird die Landrätin beauftragt, notwendige Detailabsprachen mit der Gemeinde Kyffhäuserland rechtzeitig durchzuführen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen u.a. investive Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Investitionspotenzial gefördert werden.

Da ausschließlich Kommunen als antragsberechtigt gelten, wurden entsprechende Gespräche mit der Gemeinde Kyffhäuserland geführt. Beide Partner sind im Ergebnis der Gespräche zur Auffassung gelangt, dass wegen der geltenden rechtlichen Bestimmungen eine Förderung des Vorhabens aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ als außerordentlich kompliziert und somit mit vergleichsweise geringen Erfolgsaussichten zu betrachten ist. Unabhängig davon ist die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kyffhäuserland auszubauen und zu verstetigen.
Gleiches gilt für die Abstimmungen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Die Kreisverwaltung bereitet derzeit die Antragstellung zur Förderung des Vorhabens gemäß der Richtlinie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus vor. Die entsprechende Fördervoranfrage ist bis zum 31.08.2020 an die Thüringer Aufbaubank zu richten.

Schwerpunkt soll die Neugestaltung der touristischen Infrastruktur sein. Die konkrete planerische Lösung soll im Rahmen eines Architektenwettbewerbs entwickelt werden. Als wichtigste Elemente sind die Verbesserung der Parksituation inkl. der Einbindung des ÖPNV, das Schaffen einer attraktiven Eintrittssituation bei gleichzeitiger funktionaler Erweiterung (Knotenpunkt für Naturpark/ Biosphärenreservat und Geopark, Ticketing, Regionalmarkt, Verwaltungsgebäude) sowie das Verbessern der barrierefreien Erreichbarkeit des Denkmalareals vorgesehen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung ist von einem Investitionsvolumen für diese Teilmaßnahmen von ca. 13,5 Mio. EUR (Kostenschätzung) auszugehen.

Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes zur Neugestaltung der zentralen Eingangssituation am Kyffhäuser gibt es dafür eine konkrete gestalterische Lösung sowie eine hierauf basierende Kostenschätzung.


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Autor: khh

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