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Do, 07:30 Uhr
20.02.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Bürgerbegehren zulässig

Das Landratsamt Sondershausen hatte die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu prüfen...

Am 23.01.2020 hatte kn gemeldet, dass das Landratsamt des Kyffhäuserkreises zu prüfen hat, ob der Antrag zur Durchführung eines Bürgerbegehren gegen den Neubau einer Grundschule in Bendeleben und für den Neubau der Grundschule in Rottleben rechtmäßig ist.

Auf Nachfrage kn bestätige der Verwaltungsleiter des Landratsamtes Dr. Heinz-Ulrich Thiele, das der Antrag fristgerecht eingetroffen war und geprüft wurde. Das Landratsamt hatte jetzt die Aufgabe, innerhalb von vier Wochen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden, da es für so ein Bürgerbegehren viele rechtliche Dinge zu beachten gibt.

Jetzt bestätigte Dr. Thiele, dass die Durchführung eines Bürgerbegehrens rechtmäßig ist.
Über die mögliche Durchführung des Bürgerbegehrens selbst entscheidet aber nicht die Kreisverwaltung. Einzelheiten zur Durchführung liegen kn noch nicht vor.
Autor: khh

Kommentare
Kobold2
20.02.2020, 08.01 Uhr
Da kann man nur hoffen,
das die Politik ihre Chance zu etwas mehr Bürgernähe nicht verspielt....
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