Mi, 17:20 Uhr
18.03.2020
Landespolitiker äußern sich
Hilfe für Unternehmen
Am heutigen Vormittag in der CDU-Fraktion des Thüringer Landtag ein Maßnahmenkatalog zum THÜRINGER RETTUNGSSCHIRM FÜR MITTELSTAND, HANDWERK UND KLEINUNTERNEHMEN erarbeitet. Dazu erreichte kn diese Meldung...
In diesen Tagen, Wochen und Monaten erinnert uns der Kampf gegen eine tödliche Bedrohung zahlloser
Bürgerinnen und Bürger daran, dass Solidarität ein Prinzip ist, das nur auf Gegenseitigkeit funktioniert.
Viele Selbstständige und Unternehmen haben Verständnis dafür, dass durch die unabweisbare Notwendigkeit, Infektionsketten zu unterbrechen, ihre Geschäftsgrundlage massiv beeinträchtigt wird.
Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Einbußen sind gravierend und gehen über die Folgen konjunktureller Schwankungen, aber auch eines gewöhnlichen, in längeren Fristen verlaufenden Strukturwandel weit hinaus. Es ist ein Gebot der Vernunft und ein Akt der Solidarität, den Unternehmern und Selbständigen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beizustehen, um Arbeitsplätze, Unternehmen und damit zugleich die Basis unseres Wohlstands zu sichern. Ohne intakte Unternehmen kann es keine wirtschaftliche Gesundung nach der Corona-Krise geben.
Hilfe, die ankommen soll, setzt zunächst Information voraus. In der Substanz besteht wirksame Unterstützung aus einem Dreiklang aus Liquiditätshilfen, steuerlichen Erleichterungen und – für eine schnelle Erholung – bürokratischer Entlastung. Angesichts der wirtschaftlichen Leistungskraft Thüringens und im Vergleich mit anderen Ländern halten wir es für angemessen, dafür einen Thüringer Rettungsschirm für kleine und mittelständische Unternehmen aufzuspannen.
- Finanzielle Soforthilfen in Höhe von 5.000 bis zu 30.000 Euro für Unternehmen und selbstständig
Tätige über alle Branchen und Betriebsgrößen hinweg bis hin zu Ein-Mann-Betrieben.
- Einrichtung eines zinsfreien Überbrückungskredits des Landes zur finanziellen Unterstützung der
Betriebe, die durch die Corona-Epidemie wirtschaftlich und steuerlich in eine Schieflage geraten- Vorgesehen
sind Hilfen von bis zu 100.000 Euro.
- Ermöglichung von Expressbürgschaften innerhalb von 72 Stunden.
- Unbürokratische Liquiditäts- und Kredithilfen durch die Thüringer Aufbaubank.
- Vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent zur Hilfe nach
der Corona-Infektionswelle für klein- und mittelständische Unternehmen insbesondere aus
der Tourismuswirtschaft.
- Auf Antrag Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern in all jenen Fällen, in
denen für Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen oder eine Quarantäne angeordnet wird.
- Drastische Senkung des Industriestrompreises, um die Belastungen der Wirtschaft in der Corona-
Krise zu reduzieren.
- Kurzarbeitergeld für Minijobber einführen und Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über das
Niveau der Grundsicherung.
- Das Kinderkrankengeld nach den Regelungen des $45 SGB V auch auf die Fälle notwendiger
Betreuung aufgrund der erfolgten Schließung von Kindergärten und Schulen anwenden und den
Zeitraum für das Kalenderjahr 2020 verdoppeln.
- Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für diejenigen, die im Jahr 2020 arbeitslos geworden
sind bzw- werden, verdoppeln.
- Geförderten Existenzgründungen der letzten 24 Monate weitere 6 Monate den Existenzgründerzuschuss
in der bisherigen Höhe gewähren, sofern das Gewerbe noch angemeldet ist.
- Sofortige Zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen und Verzicht auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen
und Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Normalisierung des Wirtschaftsgeschehens,
jedoch mindestens bis zum Jahresende.
- Schnelle Entscheidungen der zuständigen Finanzämter über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen
oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Ausschöpfung aller Ermessensspielräume.
- Die Überlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern von 18 Monaten auf maximal 36 Monate
ausweiten.
- Zeitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten begrenzte Lockerung der Lenkzeitenregelung für
Berufskraftfahrer in der Logistikbranche, soweit dies erforderlich ist, um die Versorgung mit Gütern
sicherzustellen- Eine entsprechende Kompensation durch Geld oder Freizeitausgleich ist vorzusehen.
- Für die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Krise müssen eindeutige und
verbindliche Regeln gelten, die in Übereinstimmung mit den Maßnahmen auf Bundesebene
getroffen werden, z- B- im Einzelhandel.
- Die Überlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern von 18 Monaten auf maximal 36 Monate ausweiten.
- Lockerung der Sonn- und Feiertagsarbeit für die Dauer der Corona-Krise
- Ausbau der Beratungsmöglichkeiten via Hotline, Chat und E-Mail für betroffene Mittelstandsund
Handwerksbetriebe.
Autor: khhIn diesen Tagen, Wochen und Monaten erinnert uns der Kampf gegen eine tödliche Bedrohung zahlloser
Bürgerinnen und Bürger daran, dass Solidarität ein Prinzip ist, das nur auf Gegenseitigkeit funktioniert.
Viele Selbstständige und Unternehmen haben Verständnis dafür, dass durch die unabweisbare Notwendigkeit, Infektionsketten zu unterbrechen, ihre Geschäftsgrundlage massiv beeinträchtigt wird.
Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Einbußen sind gravierend und gehen über die Folgen konjunktureller Schwankungen, aber auch eines gewöhnlichen, in längeren Fristen verlaufenden Strukturwandel weit hinaus. Es ist ein Gebot der Vernunft und ein Akt der Solidarität, den Unternehmern und Selbständigen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beizustehen, um Arbeitsplätze, Unternehmen und damit zugleich die Basis unseres Wohlstands zu sichern. Ohne intakte Unternehmen kann es keine wirtschaftliche Gesundung nach der Corona-Krise geben.
Hilfe, die ankommen soll, setzt zunächst Information voraus. In der Substanz besteht wirksame Unterstützung aus einem Dreiklang aus Liquiditätshilfen, steuerlichen Erleichterungen und – für eine schnelle Erholung – bürokratischer Entlastung. Angesichts der wirtschaftlichen Leistungskraft Thüringens und im Vergleich mit anderen Ländern halten wir es für angemessen, dafür einen Thüringer Rettungsschirm für kleine und mittelständische Unternehmen aufzuspannen.
LIQUIDITÄT SCHAFFEN UND BESCHÄFTIGUNG SICHERN:
- Finanzielle Soforthilfen in Höhe von 5.000 bis zu 30.000 Euro für Unternehmen und selbstständig
Tätige über alle Branchen und Betriebsgrößen hinweg bis hin zu Ein-Mann-Betrieben.
- Einrichtung eines zinsfreien Überbrückungskredits des Landes zur finanziellen Unterstützung der
Betriebe, die durch die Corona-Epidemie wirtschaftlich und steuerlich in eine Schieflage geraten- Vorgesehen
sind Hilfen von bis zu 100.000 Euro.
- Ermöglichung von Expressbürgschaften innerhalb von 72 Stunden.
- Unbürokratische Liquiditäts- und Kredithilfen durch die Thüringer Aufbaubank.
- Vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent zur Hilfe nach
der Corona-Infektionswelle für klein- und mittelständische Unternehmen insbesondere aus
der Tourismuswirtschaft.
- Auf Antrag Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern in all jenen Fällen, in
denen für Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen oder eine Quarantäne angeordnet wird.
- Drastische Senkung des Industriestrompreises, um die Belastungen der Wirtschaft in der Corona-
Krise zu reduzieren.
- Kurzarbeitergeld für Minijobber einführen und Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über das
Niveau der Grundsicherung.
- Das Kinderkrankengeld nach den Regelungen des $45 SGB V auch auf die Fälle notwendiger
Betreuung aufgrund der erfolgten Schließung von Kindergärten und Schulen anwenden und den
Zeitraum für das Kalenderjahr 2020 verdoppeln.
- Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für diejenigen, die im Jahr 2020 arbeitslos geworden
sind bzw- werden, verdoppeln.
- Geförderten Existenzgründungen der letzten 24 Monate weitere 6 Monate den Existenzgründerzuschuss
in der bisherigen Höhe gewähren, sofern das Gewerbe noch angemeldet ist.
STEUERN UND ABGABEN AUSSETZEN:
- Sofortige Zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen und Verzicht auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen
und Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Normalisierung des Wirtschaftsgeschehens,
jedoch mindestens bis zum Jahresende.
- Schnelle Entscheidungen der zuständigen Finanzämter über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen
oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Ausschöpfung aller Ermessensspielräume.
BÜROKRATISCHE HEMMNISSE ABSCHAFFEN
- Die Überlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern von 18 Monaten auf maximal 36 Monate
ausweiten.
- Zeitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten begrenzte Lockerung der Lenkzeitenregelung für
Berufskraftfahrer in der Logistikbranche, soweit dies erforderlich ist, um die Versorgung mit Gütern
sicherzustellen- Eine entsprechende Kompensation durch Geld oder Freizeitausgleich ist vorzusehen.
- Für die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Krise müssen eindeutige und
verbindliche Regeln gelten, die in Übereinstimmung mit den Maßnahmen auf Bundesebene
getroffen werden, z- B- im Einzelhandel.
- Die Überlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern von 18 Monaten auf maximal 36 Monate ausweiten.
- Lockerung der Sonn- und Feiertagsarbeit für die Dauer der Corona-Krise
KOMMUNIKATION STÄRKEN
- Ausbau der Beratungsmöglichkeiten via Hotline, Chat und E-Mail für betroffene Mittelstandsund
Handwerksbetriebe.
